Aktuelle Reisehinweise
Alle Sicherheitshinweise, Reisewarnungen und medizinischen Reisehinweise des Auswärtigen Amts direkt bei Erscheinen
Niger: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise
Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise
Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
China: Reise- und Sicherheitshinweise
Kenia: Reise- und Sicherheitshinweise
Guinea: Reise- und Sicherheitshinweise
Mali: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Niger: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Unverändert gültig seit: 30.07.2010
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
- In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in einige Regionen Nigers, bitte beachten Sie unbedingt die Teilreisewarnung im nachfolgenden Abschnitt „Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung“.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, ist die Teilnahme/der Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten. - Mitte Dezember 2008 waren zwei kanadische Diplomaten und am 22. Januar 2009 vier europäische Touristen in der Grenzregion Mali - Niger überfallen und von Al-Qaida (AQM) als Geiseln in die nordmalische Wüste verschleppt worden. Ende April 2009 wurden vier dieser Geiseln freigelassen, eine Geisel jedoch Ende Mai von den Geiselnehmern ermordet. Die letzte dieser Geiseln wurde Anfang Juli 2009 freigelassen. Von den sechs Europäern, die im November 2009 von AQM entführt wurden, befinden sich zwei weiterhin in Geiselhaft auf malischem Gebiet. Ende April 2010 wurde ein französischer Staatsangehöriger im Norden Nigers (Grenzgebiet zu Algerien) entführt; er wurde im Juli 2010 von AQM ermordet.
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
In der nigrischen Sahara (gesamte „Region Agadez“, einschließlich des nördlich von Agadez gelegenen Aïr-Gebirges, das weitläufige Grenzgebiet Niger-Mali-Algerien-Libyen sowie zum Tschad) bestehen für Bürger westlicher Staaten sehr hohe Entführungs- und Erpressungsrisiken. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Deutschen zum Zwecke der Entführung. Vor Reisen in diese Gebiete wird ausdrücklich gewarnt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Risiko, Opfer einer Entführung zu werden, auch im Rest des Landes hoch ist. Zuletzt scheiterte im November 2009 die Entführung von vier westlichen Ausländern in der Stadt Tahoua.
Innenpolitische Situation
Am 18. Februar 2010 gab es in Niger eine gewaltsame Machtübernahme. Militärs stürmten mit Waffengewalt den Präsidentenpalast in Niamey, wo gerade eine Sitzung des Ministerrates unter Vorsitz des Präsidenten Tandjas stattfand. Es gab mehrere Verletzte und auch Tote. Inzwischen hat sich die Situation beruhigt. Größere Menschenansammlungen sollten dennoch gemieden werden.
Minengefahr
Besondere Gefahren bergen die im Rahmen der mittlerweile offiziell beigelegten bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Rebellengruppen und Militär verlegten Minen, die nicht nur auf die Region Agadez begrenzt sind. Ein Risiko, zufällig Opfer zu werden, besteht.
Minengefahr besteht nach wie vor im Aïr- und in Teilen des Djado-Gebirges (äußerster Nordosten des Niger). Die betroffenen Zonen sind ortskundigen Führern und dem Militär bekannt und müssen weiträumig umfahren werden.
Die Routen "Djanet - Chirfa" zwischen Algerien und Nordost-Niger sowie die Route "Salvador - Dirkou" zwischen Libyen und Niger dürfen nur mit vorab erteilter spezieller Genehmigung des nigrischen Tourismusministeriums befahren werden, sie sind als Alternative – beispielsweise zwecks weitläufiger Umfahrung des Aïr-Gebirges - nicht geeignet.
Kriminalität und Entführungen
Generell ist ein Anstieg der Kriminalität zu verzeichnen, die man regional nicht eingrenzen kann. Besonders in der Region Agadez, hier vor allem im Air-Gebirge, ist nach der Abgabe der Waffen durch die drei Tuareg-Bewegungen aufgrund sozialökonomischer Probleme eine besonders erhöhte Kriminalität festzustellen. Opfer sind in erster Linie Ausländer, die von kriminellen bewaffneten Banden entführt und Terrororganisationen wie AQM (al-Qaida im Islamischen Maghreb) zum Zwecke der Erpressung übergeben werden, wie die Entführungsfälle von zwei UN-Vertretern (kanadische Staatsangehörige) im Dezember 2008 ca. 40 km nördlich von Niamey sowie von vier europäischen Touristen, darunter einer deutschen Staatsangehörigen, im Januar 2009 im nordwestlichen Grenzgebiet Niger-Mali zeigten. Ende April 2010 wurden nördlich von Agadez in Richtung algerische Grenze ein französischer Tourist und sein Fahrer entführt.
Reisen über Land
Die Straßen in Niger sind in überwiegend schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Abschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern oder Pisten über. Riskante Fahrweise, freilaufende Tiere und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Die Verbindungsstrecke Niamey-Agadez ist in einem besonders schlechten Zustand, es kommt regelmäßig zu schweren Unfällen.
Es wird ausdrücklich davon abgeraten, außerhalb von Städten Fahrten in der Dunkelheit durchzuführen. Je nach Jahreszeit beginnt die Dunkelheit bereits um 18.00 Uhr und setzt sehr schnell ohne lange Dämmerungszeiten ein.
Bei Besuchen im National-Park W (nigrischer Teil) ist die Begleitung durch einen ortskundigen Führer obligatorisch. Für Reisen vom nigrischen in den beninischen Teil des W-Parks und von dort ggf. weiter in den Pendjari-Nationalpark sollte explizit um einen internationalen Führer gebeten werden.
Ebenso ist beim Besuch des Giraffengebiets Kouré (ca. 90 km südlich von Niamey) die Begleitung durch Führer obligatorisch.
Allgemeine Reiseinformationen
Informationen zu Niger in französischer Sprache finden Sie unter www.izf.net/izf/Guide/Niger/Default.htm
Geld/ Kreditkarten
Es besteht in Niger außerhalb der Hauptstadt kein Bankautomatennetz. Kreditkarten können nur in sehr wenigen Restaurants/Hotels, und auch meist nur auf bestimmte Kartenarten beschränkt, benutzt werden. Deshalb ist auf ausreichende Bargeldmitnahme zu achten.
Straßennutzungsgebühr
Auf Asphaltstraßen wird an offiziell gekennzeichneten Stellen „poste de péage“ Straßennutzungsgebühr erhoben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente / Visum
Für deutsche Staatsbürger sind zur Einreise in den Niger ein gültiger Reisepass mit gültigem Visum für Niger sowie der Nachweis einer noch gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich.
Die Einreise in den Niger ist grundsätzlich nur an Grenzposten mit Zollstation zulässig. Nigerreisende sind gehalten, ihre Reiseroute und den Ort des Grenzübergangs bei Beantragung des Visums für den Niger anzugeben.
Besondere Zollvorschriften
Nicht eingeführt werden dürfen: Waffen und Munition, Sprengstoff, Drogen und giftige Substanzen, die öffentliche Gesundheit gefährdende Medikamente und Produkte, vom Innenministerium verbotene Filme und Druckerzeugnisse.
Vom Zoll befreit sind grundsätzlich nur nicht-kommerziell eingeführte Waren.
Für die nachfolgend genannten Produkte gelten Obergrenzen für die zollfreie Einfuhr (jeweils für Erwachsene):
Tabak: 1 Stange Zigaretten
Alkohol: 1 Liter Alkohol bzw. alkoholhaltige Getränke
Parfum: 50 cl und 1 Liter Eau de Toilette
Kaffee: 100 Gramm
Tee: 40 Gramm
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Personal, Staudämmen, Flughäfen, Brücken, öffentlichen Gebäuden und Personen in Uniform (Militär, Sicherheitskräfte) ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Niger ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr, siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
Jedes Jahr werden zahlreiche Verdachtsfälle gemeldet. Angaben über laborbestätigte Gelbfiebererkrankungen liegen jedoch nicht vor.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen im Niger. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Niger!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Im Süden besteht geringere, im mittleren Teil und im Norden des Landes zunehmend ausgeprägte Saisonalität mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und der anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
79.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Niger gemeldet. 2005 waren ca. 1 % der erwachsenen Bevölkerung und 2002 bis zu 38 % der Prostituierten HIV-infiziert. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Niger wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit ca. 1500 bis 4500 gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Kinderlähmung (Poliomyelitis)
Niger ist eines der Länder Westafrikas, in denen es zu einer Wiederausbreitung von Poliomyelitis kam. Zwischen 2004 – 2007 wurden bis zu 25 Fälle von Kinderlähmung pro Jahr von der WHO bestätigt. Bei Reisen in den Niger sollte unbedingt Polioimpfschutz bestehen.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Niger-Fluss, Timia Wasserfälle). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
2006 traten im Niger erstmalig Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden nicht nachgewiesen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Niamey ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Ärzte sind nicht bekannt.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den chirurgischen Notfall, der nicht mehr evakuierte werden kann, kommt nur das Hôpital National und eine Privatklinik, für einen internistischen oder tropenmedizinischen Notfall eine weitere Privatklinik in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Niamey haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Niger kommen, sollten über einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise in den Niger durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 30.07.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der Maßnahmen der griechischen Regierung zur Bekämpfung der Staatsverschuldung muss in größeren Städten Griechenlands mit Streiks und Demonstrationen gerechnet werden.
Wie in anderen europäischen Großstädten drohen auch in Athen und Thessaloniki gerade zur Urlaubszeit vermehrt Taschendiebstähle. Vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln sollten Sie auf Ihre Dokumente, Bargeld etc. achten.
Allgemeine Reiseinformationen
Griechenland liegt in einer seismisch aktiven Zone, eine Erdbebengefahr ist somit immer gegeben.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
Vorläufiger Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
Personalausweis | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein; wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten wird von der Einreise mit vorläufigem Personalausweis jedoch abgeraten | |
Weitere Anmerkungen | Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Bei Reisen mit abgelaufenen Pässen / Ausweisen kann es trotzdem zu Schwierigkeiten mit einzelnen Fluggesellschaften kommen. Bei Reisen auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden. | |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
Kinderreisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
Personalausweis | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein; wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten wird von der Einreise mit vorläufigem Personalausweis jedoch abgeraten | |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Ja, ab 10 Jahren nur mit Lichtbild | |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
Weitere Anmerkungen | Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. |
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Bitte beachten Sie, dass bei der Reise nach Griechenland auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden müssen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen.
Einreise mit Tieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de
AufenthaltserlaubnisBei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis in der Praxis noch immer vorgeschrieben.
Besondere Zollvorschriften
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft. Führen Sie keine Verteidigungssprays mit sich (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind). Ihr Besitz und Gebrauch ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw.
Auch auf dem unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und dem Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.
Nehmen Sie auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mit!
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenüber EU-Bürgern - strafrechtlich verfolgt.
Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort(d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.
Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen.
Aufgrund der fortbestehenden Problematik der illegalen Einwanderung und Schleusungskriminalität wird dringend geraten:
- Nehmen Sie grundsätzlich keine Ihnen nicht bekannten Personen, insbesondere Anhalter, in Ihrem Fahrzeug mit.
- Sollten Sie ausnahmsweise Ihnen nicht bekannte Personen in Ihrem Fahrzeug mitnehmen wollen, vergewissern Sie sich vorher, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel für Griechenland verfügen. Im Zweifel sollten Sie die Mitnahme ablehnen.
- Um blinden Passagieren vorzubeugen, stellen Sie Ihr Fahrzeug stets an einem sicheren, möglichst überwachten Ort ab und halten es gut verschlossen.
- Überprüfen Sie vor Ihrer Ausreise aus Griechenland, dass sich keine Ihnen nicht bekannten Personen in Ihrem Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen.
Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden.
Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen in den griechischen Fährhäfen, insbesondere Patras und Igoumenitsa
Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für irreguläre Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versucht die Masse dieser Personen insbesondere über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und andere Schengenländer zu reisen. Die irregulären Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkw zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache festgestellt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggel (zählt zur organisierten Kriminalität!) gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.
Deshalb wird dringend empfohlen, nachfolgende Sicherheitshinweise zu beachten:
Gefahr droht bereits bei der Anreise zu den Fährhäfen.
- Längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet selbst sollten vermieden werden. Sind diese unumgänglich, sollten vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschlüsse, Planen usw. sorgfältig auf Beschädigungen kontrolliert werden.
- Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendige Halts vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von den Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken. Im Zweifelsfall sollte das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände kontrolliert werden (Blick unter das Fahrzeug).
Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, ist es erforderlich, dies unmittelbar bei der Einfahrt in den Hafen den dort kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Küstenwache zu melden.
Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände selbst drohen Gefahren. Immer wieder gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen, unerkannt die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.
- Vor der Weiterfahrt auf die Fähre sollte das Fahrzeug erneut kontrolliert werden.
- Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, nicht weiterfahren, sondern unverzüglich die Küstenwache verständigen.
Sollten beim Befahren der Fähre durch die kontrollierenden Beamten der Küstenwache unerlaubt aufhältige Personen auf oder unter dem Fahrzeug festgestellt werden, ist im Regelfall die Einleitung eines Strafverfahrens unumgänglich.
In diesen Fällen wird empfohlen, die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich zu unterstützen:
- Kooperation ist besser als Verweigerung;
- Anwaltliche Vertretung wird dringend empfohlen, bei regelmäßiger Nutzung der betreffenden Häfen sollten entsprechende Kontakte vorbereitet werden;
- In schwierigen Fällen berät und unterstützt die deutsche Botschaft in Athen bzw. die deutschen Honorarkonsuln in Patras und Igoumenitsa.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, Hygienemängeln, bei unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Krim-Kongo-Fieber
Anfang Juli 2008 ist aus dem Nordosten Griechenlands ein gesicherter Todesfall an Krim-Kongo-hämorrhagischem Fieber gemeldet worden. Die Übertragung des Virus erfolgt gewöhnlich über Zecken, gelegentlich bei engem Kontakt und Pflege auch von Mensch zu Mensch. Das Risiko für Touristen ist gering, wegen Übertragung auch anderer Krankheitserreger ist ein guter Schutz vor Zeckenstichen (z.B. Repellentien, festes Schuhwerk, lange Hosen) bei entsprechenden Aktivitäten sinnvoll und dringend zu empfehlen. Zudem sollten saugende Zecken (möglichst mit geeigneter Pinzette) rasch entfernt werden.
Vogelgrippe
Auch in Griechenland ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den reisemedizinischen Hinweisen in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung / Krankenversicherung
Es besteht in Griechenland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland".
Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 30.07.2010
Aktuelle Hinweise
- Nach dem Ende der Demonstrationen der außerparlamentarischen Opposition ("Rothemden") Ende Mai hat sich die Situation in Bangkok und in den Provinzen im Norden/Nordosten zunächst beruhigt. Das Notstandsrecht gilt nur noch in Bangkok und neun Provinzen im Norden/Nordosten. Diese sind: Nonthaburi, Samut Prakan, Pathum Thani, Chiang Mai, Chiang Rai , Khon Kaen, Udon Thani, ,Nakhon Ratchasima und Ubon Ratchathani.
- Kürzlich kam es in der Innenstadt von Bangkok zu zwei Bombenanschlägen, bei denen ein Mensch getötet und elf weitere verletzt wurden.
- Die Tourismusregionen im Süden des Landes waren von den Demonstrationen nicht betroffen.
- Von Reisen in die Grenzregion zu Kambodscha, insbesondere nach Preah Vihear und Umgebung und zu den anderen in diesem Bereich befindlichen Tempelanlagen, wird abgeraten. Der gesamte Bereich bleibt bis auf Weiteres militärisches Sperrgebiet.
- Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen im Süden Thailands (Narathiwat, Yala und Pattani sowie die in der Nachbarschaft liegende Provinz Songhkla an der Grenze zu Malaysia) wird aufgrund der anhaltenden terroristischen Anschläge dringend abgeraten. Hier besteht Lebensgefahr.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Wie in vielen andere Ländern auch, kann in Thailand eine allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlägen niemals ausgeschlossen werden. Diese Gefahr besteht noch am ehesten in der Hauptstadt, vor allem gegen zentrale Einrichtungen des Staates. Aber auch, wie die Bombenanschläge vom 25. und 30. Juli 2010 in der Innenstadt Bangkoks gezeigt haben, an Orten, die für den Tourismus von Bedeutung sind. Gefahren bestehen auch in den großen Touristenzentren außerhalb Bangkoks wie Pattaya, Phuket, Koh Samui sowie im Norden Thailands (Chiang Mai, Chiang Rai). Konkrete Hinweise oder Verdachtsmomente liegen dem Auswärtigen Amt aber nicht vor. Ausländer sind bisher von allen Auseinandersetzungen nicht direkt betroffen worden.
In den mehrheitlich muslimischen südlichen Grenzprovinzen zu Malaysia ist die Lage grundsätzlich anders zu bewerten. Seit Anfang 2004 verüben dort radikale muslimische Gruppen fast täglich Anschläge gegen staatliche Einrichtungen und Privatpersonen, worauf die thailändischen Sicherheitskräfte mit Härte reagieren. Im Sommer 2005 erklärte die thailändische Regierung den "besonderen Notstand" für die drei Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani. Bei Bombenanschlägen im öffentlichen Raum gibt es dort dennoch immer wieder Tote und Verletzte.
Reisen über Land
Wegen sporadischer Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Myanmar sollten Reisen an die Grenze oder in die unmittelbare Grenznähe gut vorbereitet, am besten unter sachkundiger Führung und als Gruppenreise unternommen werden. Im Grenzgebiet zu Kambodscha kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen, die mitunter Menschenleben fordern. Gleiches wird von Trekking-Touren in entlegene nördliche Landesteile gemeldet.
Bei der Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten, vor allem bei Fahrten auf offener See, ist angesichts oftmals mangelhafter Sicherheits- und Rettungseinrichtungen Vorsicht angezeigt.
Piraterie
Vor der kambodschanischen Küste wurde im Dezember 2008 im Golf von Thailand ein privates Segelboot von Piraten überfallen. Der Skipper wurde dabei getötet.
Allgemeine Reiseinformationen
Klima
Das Klima in Thailand ist tropisch, es herrschen meist Temperaturen von 30 bis 35 Grad mit einer sehr hohen Luftfeuchtigkeit. Regenzeit ist von Mai bis Oktober, in der regional zum Teil sintflutartige Niederschläge fallen. Sie können zu großflächigen Überschwemmungen führen und Schlammlawinen auslösen, denen jedes Jahr Menschen zum Opfer fallen. Es wird für Reisende während der Regenzeit daher empfohlen, die Reiseveranstalter und ggfs. Hotels nach der aktuellen Situation zu befragen und die Wetterberichte aufmerksam zu verfolgen.
Bevölkerung
Die Bevölkerung umfasst etwa 60 Millionen Menschen, von denen rund 10 Millionen Menschen in Bangkok leben. Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Thailand ist sehr stark buddhistisch geprägt. Um die religiösen Gefühle der Thais nicht zu verletzen, sollte daher beim Betreten von Tempeln und sonstigen religiösen Stätten auf angemessene Kleidung geachtet werden.
Infrastruktur
Touristische Reisen nach Thailand sind wieder in vollem Umfange möglich. Sämtliche durch den Tsunami entstandene Schäden an Hotelanlagen in der Provinz Pang Nga (Khao Lak) und auf der Insel Phi Phi sind inzwischen behoben.
Kriminalität
In Thailand nimmt die Gewaltkriminalität (Raubüberfälle, teilweise mit Todesfolge) zu. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui und Pattaya. Auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel Koh Pha Ngan ist ein Anstieg der Gewaltkriminalität zu verzeichnen. Außerdem werden zunehmend häufiger auf den monatlich stattfindenden „Mondscheinpartys“ (Full Moon Party) Frauen und Mädchen von unter Drogen oder Alkohol stehenden Teilnehmern vergewaltigt – teilweise mit Todesfolge.
Auch wenn die Polizei in vielen Fällen nicht immer im notwendigen Umfang ermittelt, sollte sie oder die örtliche Touristenpolizei in jedem Fall sofort verständigt werden. Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend abgeraten. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen (jüngstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslänglich für 37 Gramm).
Vor allem die Khaosarn Road in Bangkok ist in den Ruf geraten, ein Drogenumschlagsort für Touristen zu sein. Auch auf Ko Pha-Ngan und Ko Samui werden verstärkt Drogen angeboten. Vorsicht ist geboten bei Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts, da dies verhängnisvolle Folgen haben kann. Siehe auch „Besondere strafrechtliche Bestimmungen“.
Seit Längerem werden Touristen in Bangkok, insbesondere an den touristischen Brennpunkten, von Schleppern, insbesondere Tuk-Tuk Fahrern angesprochen und von diesen dann in diverse Geschäfte geführt, in denen sie zu Einkäufen angehalten werden. Dies passiert u.U. auch, wenn man explizit ein anderes Fahrtziel nennt. Insbesondere in den so aufgesuchten Juweliergeschäften wird dringend von jeglichen Käufen abgeraten. In der Regel werden hier Fälschungen oder minderwertige Produkte verkauft, eine spätere Rückgabe scheitert daran, dass diese Geschäfte alle nur wenige Wochen existieren. Touristen sollten generell nur in Taxis oder Tuk Tuk steigen, die sie selbst angesprochen haben, nicht in solche von, denen sie angesprochen wurden.
In den vorgenannten Tourismushochburgen häufen sich auch die Fälle, in denen ausländische Touristen von nicht versicherten Jet-Ski-, Motorrad- und Autoverleihfirmen wegen zum Teil angeblich durch sie verursachte Schäden finanziell in einer Weise in Anspruch genommen werden, die in keinem Verhältnis zum tatsächlich entstandenen Schaden steht. Oft werden die örtlichen Polizeidienststellen eingeschaltet, die den Touristen androhen, eine Ausreisesperre zu verhängen, falls die völlig überhöhten „Schadensersatzsummen“ nicht sofort bezahlt werden. Das Auswärtige Amt rät dringend davon ab, die Angebote nicht ausreichend versicherter Anbieter in Anspruch zu nehmen. Sicherheitshalber sollte vor Anmietung der Anbieter hierzu befragt werden.
Dringend abgeraten wird ferner vor dem Erwerb von Wohnrechten in Ferienclubs (Time Sharing Modelle). In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.
In letzter Zeit sind deutsche Urlauber in Phuket (Patong) wiederholt Opfer von Banden geworden, die - offenbar im Zusammenwirken mit korrupten Polizeibeamten - Touristen Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.) unterstellen, um danach Geld zu erpressen. Wird diese Forderung abgelehnt, wird Anzeige bei der Polizei angedroht. Es wird dringend geraten, in diesen Fällen unverzüglich telefonischen Kontakt mit der Botschaft (02 2879000 während der Dienstzeiten und 081 8456224 Bereitschaftsdienst) aufzunehmen . Durch Intervention der Botschaft kann u.U. verhindert werden, dass die Betroffenen wegen nicht begangener Bagatelldelikte evtl. in lange Untersuchungshaft genommen werden, überhöhte Kautionszahlungen verlangt werden und/oder korrupte Anwälte durch die Polizei "vermittelt" werden. Sollte eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft nicht gelingen, sollte bei einer evtl. Inhaftnahme darauf bestanden werden, dass die Botschaft durch die Polizei unverzüglich unterrichtet wird.
Im Straßenverkehr und insbesondere bei Verkehrsunfällen kann es zu impulsiven und unberechenbaren Reaktionen der Beteiligten kommen. Dabei wird auch vor Waffengewalt nicht zurück geschreckt. Aufgrund zweier Fälle mit Todesfolge deutscher Staatsangehöriger in jüngster Vergangenheit wird in solchen Situationen dringend geraten, ruhig zu bleiben und jede Eskalation zu vermeiden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise |
Vorläufiger Reisepass | Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Weitere Anmerkungen | Bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket muss in der Regel vorgelegt werden |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
Kinderreisepass | Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise |
Reisepass | Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise |
Vorläufiger Reisepass | Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein |
Weitere Anmerkungen | Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen. |
Visum
Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein vor der Einreise zu beantragendes Visum erforderlich. Dies bezieht sich nur auf Einreisen auf dem Luftweg. Bei Einreise auf dem Landweg wird in der Regel nur ein Aufenthalt von 15 Tagen gestattet. Einreisen auf dem Luftweg sind in beliebiger Anzahl wiederholt möglich. Der Botschaft vorliegenden Informationen zufolge sollen Einreisen auf dem Landweg allerdings nur noch viermal nacheinander möglich sein.
Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, benötigen vor der Einreise ein von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum.
Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein non immigrant visa berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen- und non immigrant visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert.
Wichtige Hinweise
Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro oder sonstige „Vermittler“ vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen, was bei der späteren Ausreise des Öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen ‘overstay’ sondern auch wegen gefälschter Visa führt.
Bei nicht rechtzeitiger Ausreise vor Ablauf der Gültigkeit des Visums (sog. "overstay") sind spätestens bei Ausreise Strafgebühren von 500.- Baht je Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen, höchstens jedoch 20.000.- Baht, und es hat die sofortige Ausreise zu erfolgen. Können die Strafgebühren nicht entrichtet werden, erfolgt üblicherweise die gerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe, die entweder bezahlt oder bei Nichtzahlung mit einem Tag Gefängnis für je 200.- Baht der Strafe abgesessen werden muss. Die Botschaft kann diese Gebühren auch bei mittellosen Personen keinesfalls übernehmen. Anschließend wird in der Regel Abschiebehaft bis zur tatsächlichen (zwangsweisen) Abschiebung ins Heimatland angeordnet. In diesen Fällen und bei „overstay“ von mehr als 40 Tagen können längere (bis zu einem Jahr befristete) Wiedereinreisesperren verhängt werden.
„Overstay“ ist in Thailand kein Kavaliersdelikt. Die thailändische Polizei kann eine Person, die ohne gültiges Visum in Thailand aufgegriffen wird, jederzeit verhaften und in Abschiebehaft nehmen.
Verbindliche Auskunft zu thailändischen Einreisebestimmungen kann generell nur von den thailändischen Behörden erteilt werden.
Näheres zu den Einreisebestimmungen kann bei der thailändischen Botschaft in Berlin erfragt werden und auch der Website www.immigration.go.th entnommen werden. Diese Website informiert auch über die Voraussetzungen für die Beantragung von Daueraufenthaltsgenehmigungen, Gebühren usw.
Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führen die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.
Besonderheiten bei der Ausreise
Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.
Alle Angaben vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die thailändischen Behörden.
Besondere Zollvorschriften
Ein- und Ausfuhr von DevisenSeit dem 26.12.2007 können lt. Verordnung des Customs Department des Ministry of Finance folgende Beträge nach Thailand ein- und aus Thailand ausgeführt werden:
Thailändische Baht (THB)
- Einfuhr: Unbegrenzt, ohne Deklarierung.
- Ausfuhr: Über 50.000,-- THB Deklarierung, außer bei Reisen nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam. In diesen Fällen Deklarierung bei über 500.000,-- THB erforderlich.
US-Dollar
- Einfuhr: Über 20.000,-- US-$ Deklarierung
- Ausfuhr: Über 20.000 US-Dollar Deklarierung. Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.
Produktpiraterie/Gefälschte Waren
Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten.
Antiquitäten
Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder –Bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Die Botschaft hält diesbezüglich ein Merkblatt mit weiteren Informationen bereit.
Souvenirs
Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Rechtsschutz
Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen nicht den deutschen rechtsstaatlichen Vorstellungen. Bei Straffälligkeit wird auf die Gefahr langer Untersuchungshaft, teurer und oft unzureichender anwaltlicher Vertretung sowie harter Haftbedingungen hingewiesen.
Jede Verurteilung wegen einer Straftat (auch Bagatellen) in Thailand führt nach Verbüßung der Strafe zu einer Abschiebung und einem unbegrenzten Wiedereinreiseverbot.
Rauschmittel
Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird ausdrücklich abgeraten.
Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen (jüngstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslänglich für 37 Gramm). Schon bei relativ geringen Mengen von Heroin, Kokain und Amphetaminen unterstellt das thailändische Strafrecht automatisch, dass diese zum Handel bestimmt sind. Zwar ist auch schon der Besitz dieser Drogen strafbar, bei Handel sieht das Strafgesetzbuch jedoch die Todesstrafe vor. Die Todesstrafe wird in Thailand auch vollstreckt.
Im Jahre 2004 sind sechs Drogendealer hingerichtet worden, darunter auch zwei Ausländer. Die thailändische Regierung hat wiederholt betont, verurteilte Drogendealer zügig hinzurichten und macht ihre Ankündigungen auch wahr. Die Todesstrafe wird seit neuestem durch Giftinjektion vollstreckt.
Kindesmissbrauch
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Im Zweifel sollte man sich über das Alter des Partners oder der Partnerin vergewissern, indem man sich den Personalausweis zeigen lässt, auch diese Ausweise sind jedoch häufig gefälscht, gerade wenn deren Inhaber dem Prostituiertenmilieu zuzuordnen sind.
Majestätsbeleidigung
Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen sind zu vermeiden. Majestätsbeleidigung wird in Thailand hart bestraft.
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.
Diebstahl
Auch der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert wird mit unverhältnismäßig hohen Haftstrafen geahndet. Strafmilderung wird auch dann nicht gewährt, wenn der Diebstahl „zwanghaft“ (Kleptomanie) erfolgt.
Fotografieren
Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings – wie überall – ein gewisses Taktgefühl angezeigt.
Ausweispflicht
Reisende sind verpflichtet stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai durchgeführt. Eine Kopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird. Bei Identitätskontrollen in Diskotheken, Bars oder Massagesalons können auch Urinproben genommen werden, um die Einnahme unerlaubter Drogen zu testen.
Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken
Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html
Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt ab 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Aviäre Influenza, Vogelgrippe
Auch in Thailand ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungsfällen gekommen.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ in der rechten Randspalte. Derzeit besteht allerdings kein Grund zu Reisebeschränkungen. Bei Reisen im Land sollte jedoch auf jeden Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber tritt in Thailand häufig auf, vorwiegend während der Regenzeit von Mai bis Oktober. Ein Schwerpunkt ist die Hauptstadt Bangkok, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z.T. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Seit 2008 werden zunehmende Krankheitszahlen in den südlichen Provinzen Thailands, auch in den Touristenzentren, verzeichnet.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Malaria tritt in Thailand regionsabhängig ganzjährig auf, ca. 60% der Fälle im Land werden durch Plasmodium falciparum hervorgerufen, ca. 40% durch Plasmodium vivax.
Ein hohes Risiko besteht in den Grenzgebieten im Nordwesten zu Myanmar (Tak) und im Südosten zu Kambodscha (Trat) sowie im äußersten Süden. Ein mittleres Risiko in diesen Gebieten weiter landeinwärts, ein geringes Risiko in den Waldgebieten der zentralen, nördlichen und östlichen Landesteile und auf einigen Inseln. Als weitgehend malariafrei gelten Großstädte und Touristikzentren wie Bangkok, Pattaya, Hua Hin, Cha Am, Chanthaburi, Chiang Mai, Chiang Rai, Phuket, Ko Samui, Krabi, Songkhla.
Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe kann je nach Reiseprofil für die Hochrisikogebiete ggf. eine Chemoprophylaxe erwogen werden. Die DTG empfiehlt diese nicht mehr regelmäßig, eher die stand-by Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende eher helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
ist im Lande insbesondere in den Risikogruppen ein großes Problem, zuletzt allerdings weitgehend gleichbleibende Zahlen, zudem zumindest in den Städten kostenloser Zugriff auf Medikamente. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durchfallerkrankungen treten in Thailand sehr häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
Weiterhin erwähnenswert sind an Infektionen Tollwut (diese tritt vorwiegend in ländlichen Gebieten auf), Japanische Encephalitis (Saisonal und mit abnehmenden Zahlen ) sowie in ländlichen Gebieten die Leptospirose.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht sie evtl. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Daher sollte vor der Reise ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner geführt werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Unverändert gültig seit: 29.07.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt.
Durch einen Erdrutsch am 4. Januar 2010 bei Attaabad im oberen Hunza-Tal (Gilgit-Baltistan, ehemals „Northern Areas“) ist der Hunza-Fluss aufgestaut worden. Es hat sich ein ständig weiter anwachsender See gebildet, der Mitte Mai 2010 eine Länge von 23 km und eine maximale Tiefe von ca. 110 Meter aufwies. Die pakistanische Regierung beabsichtigt, durch kontrollierte Sprengungen einen Abflusskanal zu legen, damit das Wasser abfließen kann. Dennoch besteht weiterhin die Gefahr eines unkontrollierten Abflusses, falls es beispielsweise zu einem weiteren Erdrutsch oder einem Erdbeben kommt oder der Druck des aufgestauten Wassers zu groß wird. Das Wasser würde dann in einer Flutwelle in Richtung Gilgit fließen, bis der Hunza-Fluss in den Indus mündet; wahrscheinlich würde eine solche Flutwelle aber auch das Tal des Indus unterhalb der Einmündung des Hunza erreichen.
Durch den See ist der Karakorum Highway auf der gesamten Länge des Sees überflutet worden. Die Straßenverbindung zum nördlich gelegenen Gojal-Distrikt und zur Grenze zu China ist somit unterbrochen. Der Gojal-Distrikt kann derzeit nur mit Hubschraubern oder Booten erreicht werden.
Es wird von Reisen in diesen Teil Gilgit-Baltistans (Hunza-Tal, insbesondere Karimabad und Gilgit entlang des Hunza-Flusses, bis zu dessen Einmündung in den Indus; Indus-Tal von der Einmündung des Hunza abwärts) abgeraten, bis ein kontrollierter Abfluss des aufgestauten Sees erfolgt. Wann der Karakorum Highway – und damit die Straßenverbindung nach China – wieder befahrbar sein wird, ist derzeit nicht abzusehen.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Grundsätzlich sollten Reisende sich von Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften, größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten und Feierlichkeiten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
In Balutschistan und Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz), insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den „Kalash Valleys“ südlich von Chitral entführt. Er wurde nach Afghanistan verbracht und dort nach siebenmonatiger Geiselhaft am 7. April 2010 freigelassen. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen.
Terrorismus
In Pakistan besteht eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate. Sowohl die Anzahl der Anschläge als auch die Zahl der dabei getöteten oder verletzten Personen sind 2009 gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass dies die Reaktion der pakistanischen Taleban auf die laufenden Militäraktionen in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA) ist. Solange die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden.
Die Anschläge richten sich vor allem gegen:
- Streitkräfte (u.a. Kommandoangriff auf das Armeehauptquartier in Rawalpindi am 10. Oktober 2009, Selbstmordanschläge auf Armeefahrzeuge in Lahore am 12. März 2010),
- Sicherheitsdienste und Polizei,
- Veranstaltungen politischer Parteien (mehr als 50 Tote bei einem Selbstmordanschlag auf eine Veranstaltung der ANP in Timergara/Nordwestgrenzprovinz am 5. April 2010),
- religiöse Stätten (am 28. Mai und 1. Juli 2010 in Lahore),
- belebte Märkte (z.B. in Lahore am 7. Dezember 2009)
Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche. In Islamabad waren 2009 zudem das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sowie die Internationale Islamische Universität Ziele von Anschlägen. Am 5. April 2010 wurde das amerikanische Generalkonsulat in Peschawar von einem Terrorkommando angegriffen, dabei kamen mehrere Sicherheitskräfte ums Leben.
Der eindeutige regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA); über 90 Prozent der Anschläge finden dort statt. Die mit Abstand höchste Opferzahl hatte im Jahr 2009 die Provinzhauptstadt Peschawar zu beklagen. Eine Zunahme von Anschlägen ist im südlichen Punjab zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension.
Reisen über Land
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte führten 2009 groß angelegte Operationen gegen militante Gruppen im Swat-Tal und in Süd-Wasiristan (FATA) durch. Es kommt dort und auch in den übrigen Regionen der FATA immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden. Am 27. Dezember 2009 wurde ein Anschlag auf eine schiitische Prozession in Muzaffarabad in AJK, dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs, verübt, der Tote und Verletzte forderte.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.
In den letzten Jahren kam es in Karachi häufig zu innenpolitisch, religiös und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Am 28. Dezember 2009 und am 5. Februar 2010 wurden bei Bombenanschlägen auf Prozessionen der Shia-Muslimminderheit in der Innenstadt zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Mit einer Wiederholung gewalttätiger Auseinandersetzungen muss jederzeit gerechnet werden. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbrüchen nicht direkt betroffen, für Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch zunehmende hohe Kriminalität, insbes. Entführungen gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie den Sicherheitshinweisen entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
Einrichtungen der Armee und Polizei sollten nicht fotografiert werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert unter http://202.83.164.26/wps/portal/Moi
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
www.pakistanembassy.de
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
www.pakmissionfrankfurt.de
Reisedokumente
Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen. Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia. Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Für Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwägen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Zudem raten wir unabhängig von der Reise für Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gültigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten.
Malaria
In Gebieten unterhalb von 2000m Höhe besteht grundsätzlich ein mittleres, in den Städten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmäßig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand-by-Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgeführt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Fällen könnte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen werden.
Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mückenstichen empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Mücken übertragen. Mückenstiche sollten daher auch tagsüber soweit als möglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentöse Prophylaxe ist nicht möglich. Die anfängliche Symptomatik ist ähnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine ärztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich können insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezüglich zu überlegen.
HIV/AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanülen, Bluttransfusionen) oder Drogenmissbrauch besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhältlich.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Avian Influenza H5N1 (Geflügelpest)
Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden, insbesondere in der Nordwestgrenzprovinz. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.
Medizinische Versorgung
Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
China: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 28.07.2010
Aktuelle Hinweise
Derzeit gibt es im Süden Chinas außergewöhnlich heftige Niederschläge. Diese haben in einigen Regionen - zurzeit sind insbesondere die Provinzen Fujian, Guangdong, Hunan, Guizhou, Yunnan, Jiangxi Sichuan und Chongqing betroffen - vor allem in ländlichen Gegenden zu Überschwemmungen und Erdrutschen geführt, bei denen es Tote und Verletzte gegeben hat. Derzeit werden weitere Regenfälle erwartet.
Aufgrund der Lage können kurzfristige Änderungen von Reiserouten erforderlich werden und Verzögerungen im Reiseverlauf eintreten. Reisende in die Region sollten sich laufend über die Lage informieren und erhöhte Achtsamkeit walten lassen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land, Kriminalität
2008 waren einzelne Gewaltdelikte gegen Touristen, von denen auch Deutsche betroffen waren, zu verzeichnen.
Reisenden wird empfohlen, sich ständig mit gebotener Aufmerksamkeit zu bewegen. Selbst an gut bewachten Plätzen wie dem Tian’anmen-Platz wurde ein Überfall, der einen Krankenhausaufenthalt nach sich zog, bekannt. Unbekannten Personen sollte kein Zugang ins Hotelzimmer gewährt werden, unter welchem Vorwand auch immer; im Zweifel bei der Hotelrezeption rückfragen.
Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt.
Allgemeine Reiseinformationen
Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich.
Tibet
Reisen nach Tibet sind derzeit möglich:
- Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung (TAR-permit), um Tibet (TAR) besuchen zu können. Sie ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Douglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: 010-6498-0373, zu beantragen.
- Die Beauftragung eines vom tibetischen Reisebüro gestellten Fahrers und Reiseführers ist obligatorisch.
- Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.
- Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Tibet auf der Homepage der Botschaft www.peking.diplo.de/Vertretung/peking/de/Startseite.html entnehmen.
Flugreisen im Land
Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck auf innerchinesischen Flügen und auf ausgehenden internationalen Flügen ist verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.
Wie auf allen anderen Flughäfen dieser Welt gelten sonst die gleichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.
Straßenverkehr
Der Straßenverkehr birgt ein relativ hohes Gefahrenpotenzial. Die Zahl der Verkehrstoten lag offiziellen Angaben nach im Jahr 2008 bei 73.484 (Quelle: Ministry of Public Security), inoffizielle Quellen gehen jedoch jährlich von mehr als 100.000 Verkehrstoten landesweit aus. Damit rangiert China weltweit ganz vorn. Gründe dafür sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise, die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie die Unerfahrenheit vieler Autofahrer.
Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern.
Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Für Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis hält die Deutsche Botschaft auf ihrer Webseite ein Merkblatt bereit, siehe www.peking.diplo.de
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Am Flughafen in Peking werden für Personen, die keine gültigen Einreisevisa für die VR China besitzen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt. Nur in bestimmten Ausnahmefällen erteilen die chinesischen Einreisebehörden sog. "Port-Visa" - siehe dazu Informationen des Pekinger Amtes für Öffentliche Sicherheit unter www.bjgaj.gov.cn
Personen ohne gültiges Visum für die VR China wird regelmäßig die Einreise verweigert, teilweise ist ein Ausweichen über Hong Kong möglich.
Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland einholen, siehe auch Internetseite der chinesischen Botschaft unter www.china-botschaft.de
Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.
Für den Flughafentransit wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.
In jüngster Zeit ist zu beobachten, dass die chinesischen Behörden die geltenden Regeln strikter anwenden, weshalb Einladungen (Originale) oder Reiseunterlagen genauer geprüft werden. Änderungen am bisherigen Visa-Verfahren sollen damit nicht verbunden sein.
Die Einreise in die VR China kann grundsätzlich mit Einzel- oder Gruppenvisa erfolgen. Bei einem Gruppenvisum besteht jedoch eine aufenthaltsrechtliche Bindung an die Reisegruppe. Sollten sich im Einzelfall Gründe ergeben, die eine eigenständige Weiterreise ohne die Reisegruppe erforderlich machen (z.B. bei medizinischen Notfällen), ist eine Umschreibung des Visums zwingend erforderlich. Dies ist unbedingt erforderlich, bevor sich die Gruppe aufteilt. Eine solche Umschreibung des Visums ist zeitaufwendig und problematisch und kann nicht überall in China vorgenommen werden. Es wird daher empfohlen, möglichst mit Einzelvisa in die VR China einzureisen.
Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet bzw. mit der Anzahl der überzogenen Tage steigt. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.
Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sog. Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie; so können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise von Festlandchina aus, so ist unbedingt zu beachten, dass dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten |
Vorläufiger Reisepass | Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Weitere Anmerkungen | - |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
Kinderreisepass | Ja (mit Foto), Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten |
Reisepass | Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein |
Weitere Anmerkungen | Es sollte mit der chinesischen Botschaft geklärt werden, ob Kinderausweise und Pässe mit eingetragenen Kindern überhaupt visiert werden. Nach hiesiger Erfahrung ist dies nicht möglich. |
Meldepflicht
Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhr
400 Zigaretten, 2 Flaschen Spirituosen (je 750 ml); Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB eingeführt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Diese Grenzen übersteigende Beträge nur bis zur Höhe der vorhergegangenen Einfuhrerklärung. Ferner dürfen bis zu 6.000 RMB ausgeführt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr und der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind“). Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.
Gemäß dem Gesetz der VR China zur Kontrolle der Ein- und Ausreise von Ausländern (Art. 23) kann gegen Ausländer u.a. dann eine Ausreisesperre verhängt werden, wenn der Ausländer in einem Strafprozess angeklagt oder verdächtigt wird oder wenn der Ausländer in einem laufenden Zivilprozess von einem Gericht benachrichtigt worden ist.
Seit 1. März 2006 erlaubt das Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung den Polizeidienststellen, bei 238 Tatbeständen von Störung der öffentlichen Ordnung, Sittenwidrigkeiten usw. nicht nur Bußgelder bis zu 5.000 RMB, sondern ohne richterliches Urteil auch bis 15 Tage Arrest anzuordnen. Das Gesetz wird bereits auch gegen Ausländer angewandt.
Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Video- und Schmalfilmkameras sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.
Medizinische Hinweise
Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)
Obwohl die Erkrankung seit Juli 2008 eine abnehmende Tendenz zeigt, werden seit Januar 2009 neue Fälle aus der Provinz Anhui, die im vergangenen Jahr am meisten betroffen war, gemeldet.
Die HFMD tritt in asiatischen, zumeist tropischen Ländern (Städten) bisweilen zyklisch mit mehrjährigen Unterbrechungen auf. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Betroffen sind vorwiegend Kleinkinder aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren, in der Regel Enterovirus 71 oder Coxsackie A16. Die Übertragung erfolgt oral oder aerogen (Tröpfcheninfektion). Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen, in der Regel ist der Krankheitsverlauf harmlos, es kommt zu einer folgenlosen Ausheilung nach ca. 1 Woche. Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können aber tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.
Impfschutz
Bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (z.B. aus Afrika oder Südamerika) ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht - Details siehe Website www.who.int
Dies gilt aber nicht für Taiwan, Hongkong und Macao.
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis und Typhus.
Die Standardimpfungen für Erwachsene und Kinder entsprechen den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, siehe www.rki.de
Malaria
Ein hohes Risiko besteht im Süden in den Provinzen Hainan und den tiefergelegenen Gebieten von Yunnan. Ein mittleres Risiko, ausschließlich Malaria tertiana, besteht südlich des Yangtze herdförmig in den Provinzen Fujian, Guangdong, Guangxi, Guizhou und Sichuan (hier auch der nördliche Teil der Provinz). Ein geringes Risiko, auch hier nur Malaria tertiana, besteht herdförmig in östlichen Landesteilen südlich des Huang He. Ein sehr geringes Risiko besteht auch im Norden von Hongkong außerhalb der Stadt. Kein Risiko besteht beim Aufenthalt in den großen Städten, auf Taiwan sowie in Höhenlagen über 1.500 m.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich der blutsaugenden, nachtaktiven Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil kann deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. stand by-Notfallselbstbehandlung notwendig oder sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe und die Notfall-Selbstbehandlung (stand-by) sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®, Riamet®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS wird auch in China zu einem Problem und evtl. zu einer Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches und lebensgefährliches Risiko bergen.
Ausländer, die länger als ein Jahr im Land bleiben, müssen u. U. bei der Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen, bei Arbeitsaufenthalten wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis mit Befunden einer Röntgenaufnahme der Lungen, EKG und Labor (inklusive HIV- und Syphilis-Test) verlangt. Das Zeugnis muss in Englisch oder Chinesisch verfasst sein, Abweichungen von dieser Regel sind jederzeit möglich.
Durchfallerkrankungen
Cholera kommt in China sporadisch vor. Aus der Insel Hainan wurde Ende Oktober 2008 ein Ausbruch von Cholera gemeldet. Bisher wurden ca. 300 Erkrankungen registriert, wovon 51 labortechnisch bestätigt werden konnten. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Vogelgrippe
Auch in der VR China ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Seit Anfang des Jahres 2009 wurden in China mehrere neue Fälle von Vogelgrippe bei Menschen gemeldet, bislang sind vier Menschen verstorben. Die Todesfälle wurden aus Peking, Shandong, Hunan und Urumqi gemeldet. Die Behörden haben ein neues Vogelgrippemeldesystem eingeführt. Es gibt keine Hinweise auf eine Mutation des Virus.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“, Website www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema Vogelgrippe finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes sowie auf der Webseite der Botschaft Peking.
SARS
Die in der ersten Jahreshälfte 2003 in der VR China neu aufgetretene akute infektiöse respiratorische Erkrankung (SARS), verursacht durch ein Corona-Virus, konnte schließlich erfolgreich eingedämmt werden. Von Dezember 2003 und bis April 2004 wurden noch vereinzelt neue SARS-Fälle erfasst, ohne dass es zu einer weiteren Ausbreitung kam. Weitere Informationen zu SARS finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze regional im mittleren Südwesten. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Tollwut
Tollwut zeigt eine zunehmende Tendenz, 2006 wurden über 3000 Fälle gemeldet. Bis 30. Juni 2007 nahm die Zahl der Fälle um 30% zu. Südliche Provinzen sind am meisten betroffen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auf dem Land und in vielen, auch großen Städten, fehlen europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Eine Verständigung kann ohne chinesische Sprachkenntnisse gerade bei medizinischen Inhalten ein großes Problem sein. Ein ausreichender, auch dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke ist empfehlenswert.
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China gibt es kein Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, dass Arzt- bzw. Krankenhausrechnungen in der Regel sofort nach der Behandlung in bar bezahlt werden müssen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Tropenmediziner/Reisemediziner bei einer tropenmedizinischen Beratungsstelle beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Ausreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Afghanistan: Reisewarnung
Unverändert gültig seit: 28.07.2010
Reisewarnung
Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt.
Wer dennoch reist, muss sich der Gefährdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte bewusst sein.
Trotz Präsenz der Internationalen Schutztruppe ISAF kann es landesweit zu Attentaten kommen. Die Sicherheitskräfte der Regierung sind nicht in der Lage, Ruhe und Ordnung zu gewährleisten.
In ganz Afghanistan besteht das Risiko, Opfer einer Entführung zu werden. Auch in der Hauptstadt Kabul können Überfälle und Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im übrigen Land bestehen teilweise noch deutlich höhere Sicherheitsrisiken.
Allen Deutschen vor Ort wird zu größtmöglicher Vorsicht geraten. Dies gilt besonders für Überlandfahrten, die auch in vergleichsweise ruhigeren Landesteilen nur im Konvoi, nach Möglichkeit bewacht, und mit professioneller Begleitung durchgeführt werden sollten. Die Sicherheitslage auf der Strecke muss zeitnah zur Fahrt sorgfältig abgeklärt werden. Es wird davor gewarnt, auf ungesicherten Plätzen zu übernachten.
In weiten Landesteilen besteht keine medizinische Versorgung. Im Hinblick auf spezifische Krankheitsrisiken wird auf tropenärztliche Beratung verwiesen.
Hilfe für in Not geratene Deutsche kann die Botschaft nur in der Hauptstadt Kabul leisten. Die Telefonnummern der Botschaft finden Sie unter „Deutsche Vertretungen“.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt.
Für Reisen nach Afghanistan wird ein Reisepass benötigt und es besteht Visumpflicht. Visa müssen vor Einreise bei der afghanischen Auslandsvertretung beantragt werden. Nähere Auskünfte zum Visumverfahren erteilt die Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Berlin, Taunusstrasse 3, 14193 Berlin, www.botschaft-afghanistan.de
Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt
Sollten trotz Reisewarnung unabweisbar notwendige Reisen nach Afghanistan getätigt werden, sind folgende Hinweise ggf. nützlich:
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt für Reisen nach Afghanistan Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis-A und gegen Typhus. Bei einem längeren Aufenthalt, insbesondere bei Reisen in ländliche Gebiete, zusätzlich Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis und Tollwut. Moderne Impfstoffe gegen Tollwut sind im Lande nicht verfügbar, so dass eine vollständige prophylaktische Impfung mit drei Injektionen bereits vor der Ausreise erfolgt sein sollte. Lediglich bei den ausländischen Militäreinheiten wäre im Notfall evtl. das Hyperimmunglobulin zu erhalten, das bei Nicht-Geimpften nach einem Biss durch ein tollwütiges Tier verabreicht werden muss. Die Tollwuterkrankung ist beim ungeimpften Menschen 100%ig tödlich. Im persönlichen Beratungsgespräch mit einem tropen- und reisemedizinisch erfahrenen Arzt sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung ist nur erforderlich bei Einreise aus gelbfieberendemischen Ländern Afrikas und Südamerikas. Impfpasskontrollen finden zwar nicht regelmäßig statt, das Risiko einer Zwangsimpfung oder einer Quarantäne sollte jedoch keinesfalls eingegangen werden. Ab Alter 60 Jahre ist zudem generell Impfschutz gegen Grippe und Pneumokokken empfohlen.
HIV/ AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch ( unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV / AIDS- Infektion.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen, auch ein Cholera (zuletzt vermehrtes auftreten auch in Kabul) vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Malaria ist besonders im Süden des Landes, in den Sommermonaten aber auch in den nordöstlichen Provinzen Afghanistans verbreitet. Eine Chemoprophylaxe ist im Allgemeinen nicht notwendig. Für die Stand-By-Therapie sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Riamet® , Lariam®) im Handel. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil ( Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund des mückengebundenen Infektionsrisikos wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz schlafen.
Leishmaniose
Leishmaniose ist in ganzen Land weit verbreitet. Die Hauterkrankung wird durch Sandfliegen übertragen, die nachtaktiv sind. Mückenschutz beachten!
Vogelgrippe
Auch in Afghanistan ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ in der rechten Randspalte.
Menschliche Erkrankungsfälle sind in Afghanistan bisher nicht bekannt geworden. Bei Geflügel wurde die Krankheit aber bereits nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung, insbesondere die stationäre Behandlungsmöglichkeit, ist völlig unzureichend und in etlichen Landesteilen, vor allem auf dem Lande, und nachts nahezu nicht existent bzw. nicht nutzbar. Bei Erkrankungen und Unfällen muss daher die sofortige Verlegung in ein Lazarett der ausländischen Militäreinheiten oder die Heimschaffung erfolgen. Lediglich in den großen Städten sind Apotheken vorhanden, die ein nutzbares Angebot an Medikamenten bevorraten. Eine gekühlte Lagerung von Medikamenten ist nicht gewährleistet. Wer auf die ständige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, sollte nicht nach Afghanistan reisen. Falls die Reise doch stattfindet, muss er diese mitbringen und die Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Ein weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz sowie eine Reiserückholversicherung sollte vor der Ausreise auf jeden Fall abgeschlossen werden; sie nutzen möglicherweise im Einzelfall aber wenig in diesem Land in dieser Zeit, da medizinische Hilfe kaum (allenfalls ambulant über Tag und bei Fehlen von Straßen- und Ausgangssperren) zuverlässig erreichbar ist.
Die Deutsche Botschaft in Kabul verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten in Kabul, die aber wegen der Sicherheitslage praktisch ausschließlich über Tag nutzbar sind. Notfälle nachts können vielfach keinerlei medizinische Hilfe erwarten.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Afghanistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Kenia: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 28.07.2010
Aktuelle Hinweise
- Im Zusammenhang mit dem Verfassungsreferendum am 4. August 2010 wird nachdrücklich zu erhöhter Wachsamkeit und Vorsicht geraten. Politische Kundgebungen und andere Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Sicherheitshinweise in Bezug auf das Referendum werden regelmäßig aktualisiert.
- Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter und exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten.
Luftverkehr
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse in der Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlass zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
Reisen über Land/Kriminalität
Reisende nach und in Kenia werden gebeten, besonders vorsichtig beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) zu sein. Nicht ausgeschlossen sind Beobachtungen und Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden können, bei denen gerade auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Sporadisch werden kriminelle Aktivitäten im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Bei der Auswahl von Unterkünften wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu achten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Es wird daher angeraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen.
Raubüberfälle auf Fußgänger sowie auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
Reisen über Land/Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Safaris
In jüngster Zeit haben sich schwere Unfälle von Fahrzeugen lokaler Safariunternehmen auf Grund des offensiven Fahrstils und Übermüdung der Fahrer sowie nur bedingter Geländetauglichkeit der Kleinbusse gemehrt. Es wird empfohlen, sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit dem jeweiligen Safarianbieter zu informieren und sich bei Reiseantritt zu vergewissern, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden. Darüber hinaus sollte man den Fahrer bei risikoreicher Fahrweise vehement auf einen angemessenen Fahrstil hinweisen.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen.
Geld/Kreditkarten
Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und mit dem „Cirrus“- und/oder „Maestro“-Logo versehenen BankCards europäischer Banken abgehoben werden. Reiseschecks werden selten zum Bezahlen akzeptiert, es gibt aber in den großen Städten Wechselstuben („ForEx“), um diese in Bargeld umzutauschen. In Kenia ist Kreditkartenbetrug häufig. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.
In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte nach Möglichkeit vermieden werden, Geld umzutauschen, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.
Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z.B. für ein Taxi, bestreiten zu können.
In Nairobi ereigneten sich in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenüber traten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.
Aufnahme einer Arbeit
Personen, die beabsichtigen, in einer sozialen Einrichtung oder Nichtregierungsorganisation für einige Zeit mitzuarbeiten, benötigen eine Arbeitsgenehmigung. Näheres hierzu unter www.immigration.go.ke
Vor dem Hintergrund einschlägiger, nicht immer günstiger Erfahrungen, wird empfohlen, sich so umfassend wie möglich über die fragliche Institution zu informieren, falls vorhanden, am besten über eine deutsche Partnerinstitution. Thema sollte dabei auch die Sicherheit der Unterbringung sein. Zum Teil wird für die Mitarbeit ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben.
Ferner rät die Botschaft dringend dazu, sich bei ihr für die Dauer des Aufenthalts mit genauen Kontaktdaten zu registrieren, damit die Botschaft im Falle einer Krise Hilfestellung leisten kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumspflicht. Die Visumgebühr beträgt derzeit EUR 20,00. Visa können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden und sind 12 Wochen gültig, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung (Kosten: 20,--EUR/25,-- USD/20,--Pfund Sterling/30,-- Schweizer Franken – alle Zahlungen werde nur in Scheinen angenommen. In letzter Zeit gab es allerdings vermehrt Schwierigkeiten, die Gebühr in einer anderen Währung als in USD zu bezahlen).
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft www.kenyaembassyberlin.de heruntergeladen werden.
Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry“-Visum beantragt werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
Reisepass | Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus | |
Vorläufiger Reisepass | Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus | |
Personalausweis | nein | |
Vorläufiger Personalausweis | nein | |
Weitere Anmerkungen | Vorlage Rück- oder Weiterreiseticket notwendig | |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
Kinderreisepass | Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus | |
Reisepass | Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus | |
Personalausweis | nein | |
Vorläufiger Personalausweis | nein | |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Besser nicht! Eintrag der Kinder, insbesondere ohne Foto, in den Reisepass der Eltern hat in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise geführt. | |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | nein | |
Weitere Anmerkungen | Vorlage Rück- oder Weiterreiseticket notwendig |
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, sind der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Es ist verboten, pornographisches Material einzuführen.
Homosexuelles Verhalten ist unter Strafe gestellt. Obwohl es sehr selten zu Strafverfolgungen kommt, sollte in der Öffentlichkeit darauf Rücksicht genommen werden.
Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zum Alter von 18 Jahren als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden.
Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung.
Seit Mitte des Jahres 2007 besteht ein weitreichender Schutz der Nichtraucher in Kenia. Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist demnach weitgehend verboten. Seit kurzem werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz strenger durch die Behörden verfolgt. In einigen wenigen Einzelfällen wurden Einreisende direkt nach der Ankunft von angeblichen Polizisten in betrügerischer Absicht zur Zahlung von hohen „Bußgeldern“ genötigt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern/Röteln (MMR) und der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Jährlich treten über. 100.000 Malariafälle in Kenia auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85 % der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste und im Westen des Landes am Viktoriasee. Ein geringes Risiko herrscht in Nairobi und in den Höhenlagen über 2.500 m der Provinzen Central, Eastern, Nyanza, Rift Valley und Western.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!), in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Ca. 2 Mio. Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2007 für Kenia gemeldet. 2007 waren ca. 8 % der erwachsenen Bevölkerung und je nach Region 25 – 90 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera, die in Kenia endemisch ist und immer wieder lokal ausbricht, vermeiden. Eine Impfung ist für Riskoreisende nach ärztlicher Beratung möglich.
Einige Grundregeln zur Hygiene
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, schälen oder desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor dem Essen bzw. vor der Essenszubereitung. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
Kann eine häufige Ursache für Fieber entlang der Küste sein. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Eine Impfung existiert nicht. Der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z. B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Polio (Kinderlähmung)
Erstmals seit 20 Jahren wurden in Kenia ab Anfang 2009 wieder Poliofälle gemeldet (alle im nördlichen Turkana-Distrikt im Grenzgebiet zum Sudan). Ursprung des Virus ist wahrscheinlich der angrenzende südliche Sudan, wo es in letzter Zeit mehrere Ausbrüche gab. Hygiene und Impfschutz (siehe oben) beachten.
Höhenkrankheit
Sollte im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mount Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hochproblematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amts und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache bis mittelschwere Operationen können, insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist auch in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Wer sich längerfristig in Kenia aufhalten will, sollte über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia und in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer deutschen oder internationalen Flugrettungsversicherung sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Guinea: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 27.07.2010
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Am 27. Juni 2010 hat der erste Präsidentschafts-Wahlgang in ruhiger Atmosphäre stattgefunden. Der zweite Wahlgang wird voraussichtlich Mitte August abgehalten.
Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | Ja mit gültigen Visum |
Vorläufiger Reisepass | Ja mit gültigem Visum |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Weitere Anmerkungen | |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
Kinderreisepass | Ja mit gültigem Visum |
Reisepass | Ja mit gültigem Visum |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, mit gültigem Visum, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu benutzen. |
Weitere Anmerkungen | Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen. |
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen.
Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr. Nähere Informationen siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html
In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
- Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Mali: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Unverändert gültig seit: 27.07.2010
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in einige Regionen Malis, bitte beachten Sie unbedingt die Teilreisewarnung im nachfolgenden Abschnitt „Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung“.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Vor Reisen in die nördlichen und nordöstlichen Gebiete Malis wird ausdrücklich gewarnt. Die o.g. Gebiete umfassen die Verwaltungsregionen Timbuktu (einschl. der Stadt Timbuktu), Gao und Kidal.
Von Reisen in das Gebiet Nara-Nampala-Léré nahe der mauretanischen Grenze sowie in das Grenzdreieck zu Senegal und Mauretanien (westlich und nordwestlich von Kayes) wird dringend abgeraten.
Von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche wird abgeraten.
Aktuelle Hinweise bestätigen, dass jederzeit mit weiteren Anschlägen und Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen ist; von AQM ins Internet eingestellte Drohvideos richten sich ausdrücklich gegen deutsche Interessen. Dies gilt in besonderem Maße für den Norden Malis, in dem bewaffnete Gruppierungen verstärkt grenzüberschreitend operieren.
Die Gefahr krimineller und terroristischer Übergriffe ist besonders groß nördlich und nordöstlich der Stadt Timbuktu und den angrenzenden Gebieten in Richtung der Grenzen zu Niger, Algerien sowie Mauretanien.
Im Januar 2009 wurden vier europäische Touristen in der Grenzregion Mali - Niger überfallen, von Al-Qaida mehrere Monate lang in der nordmalischen Wüste gefangen gehalten und eine der Geiseln Ende Mai ermordet.
Ein hoher malischer Offizier wurde im Juni 2009 in seinem Haus am Stadtrand von Timbuktu ermordet. Dieser Vorgang macht deutlich, dass Aktivität und Aktionsradius des terroristischen Netzwerkes zugenommen haben, ohne durch wirksame Gegenmaßnahmen von Polizei oder Militär aufgehalten zu werden.
Dass das Risiko für Europäer weiterhin sehr hoch ist, hat leider eine weitere Entführung im Grenzgebiet zu Niger am 25. November 2009 gezeigt. Im Juli 2010 wurde in Mali ein französischer Staatsangehöriger durch AQM ermordet; dieser war Monate zuvor im Nachbarland Niger entführt worden.
Reisen über Land
Aufgrund der Instabilität in der benachbarten Côte d’Ivoire ist bei Reisen in der Region Sikasso – insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit – besondere Vorsicht geboten.
Wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen und dem riskanten Verkehrsverhalten vieler Fahrer besteht generell eine höhere Unfallgefahr als in Europa, wobei diese nach Einbruch der Dunkelheit noch ansteigt. Von Überlandautofahrten bei Dunkelheit wird - wegen des sehr hohen Unfallrisikos plus der Gefahr von Überfällen - generell abgeraten.
Im Innenstadtgebiet Bamakos sollte nach Mitternacht ein Auto oder ein Taxi benutzt werden. Unbeleuchtete Straßen sollten gemieden werden.
Die Weiterreise von Mali auf dem Landweg in angrenzende Länder kann aufgrund kurzfristig eintretender politischer Entwicklungen problematisch bzw. unmöglich sein. Hier empfiehlt es sich, kurz vor geplanten Fahrten Erkundigungen einzuholen.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen also generell für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Republik Mali, ein Vielvölkerstaat mit einem reichen kulturellen Erbe, bietet Touristen vielerlei Möglichkeiten. Das mythische Timbuktu mit seiner 1000-jährigen Geschichte, Djenné mit seiner einzigartigen Moschee aus Bano und das Dogonland östlich von Mopti sind weltbekannt und gehören zum Weltkulturerbe. Der Niger ist die Lebensader des Landes. Allerdings ist die Infrastruktur schwach entwickelt und die Hotels im Inneren des Landes bieten in der Regel wenig Komfort.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mali ein gültiges Visum, das bei einer malischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss. Hierzu wird unter anderem ein bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass benötigt.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
Reisepass | Ja, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig | |
Vorläufiger Reisepass | Ja, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig | |
Personalausweis | Nein | |
Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
Weitere Anmerkungen | ||
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
Kinderreisepass | Ja, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig | |
Reisepass | Ja, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig | |
Personalausweis | Nein | |
Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Ja, bis zum 16. Lebensjahr, wird auch ohne Lichtbild anerkannt | |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, mit Lichtbild, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig |
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. In jedem Falle sollten aktuelle Informationen bei der malischen Vertretung in Berlin erfragt werden.
Besondere Zollvorschriften
Reisende mit eigenem Kfz benötigen ein sog. „Carnet de passage“. Nähere Einzelheiten können bei den Automobilclubs erfragt werden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Militärische Anlagen und Personal, Staudämme, Flughäfen, Brücken, (Wasser-) Kraftwerke, Polizeistationen, Grenzübergänge und Ordnungshüter dürfen nicht fotografiert werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Mali ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr – siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden in den Regionen Kayes und Kita Einzelfälle von Gelbfieber bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Mali. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 90 % der Fälle in Mali!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko. Nördlich des 16. Breitengrades tritt Malaria episodisch auf, südlich der Linie Gao - Timbuktu saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
130.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Mali gemeldet. 2005 waren knapp 2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 31 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Mali wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit ca. 400 bis 1500 gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Fluss Niger, Nebenflüsse, Staudamm Selengué). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Bamako ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Bamako in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Bamako haben ein ausreichendes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Mali kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Mali durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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