Aktuelle Reisehinweise

Reisehinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

Papua Neuguinea: Reise- und Sicherheitshinweise

Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise

Costa Rica: Reise- und Sicherheitshinweise

Mali: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise

Jemen: Reisewarnung

Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise

Vietnam: Reise- und Sicherheitshinweise

Benin: Reise- und Sicherheitshinweise

Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.


Papua Neuguinea: Reise- und Sicherheitshinweise

Papua-Neuguinea

Stand 04.02.2012
(Unverändert gültig seit: 03.02.2012)

Kapitel Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisen über Land - Straßen- und Schiffsverkehr

Landesspezfische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Papua-Neuguinea ist sehr hoch. Besondere Vorsicht wird bei Aufenthalten in der Hauptstadt Port Moresby, in Lae, im Hochland, in Mount Hagen und auf der Insel Bougainville (siehe unten) empfohlen. Insbesondere im Hochland kann es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Clans kommen. Im Mai 2009 kam es in mehreren Städten zu Plünderungen asiatischer Geschäfte. Demonstrationen und Versammlungen sollten gemieden werden, da die Möglichkeit gewaltsamer Ausschreitungen besteht. Es muss damit gerechnet werden, dass in einer Notlage Hilfe durch Sicherheitskräfte nur eingeschränkt zur Verfügung steht.

Bewaffnete Raubüberfälle und Einbrüche, bei denen die Täter eine hohe Gewaltbereitschaft zeigen, sind häufig. Vor allem an Geldautomaten ist Umsicht geboten, wo selbst Ortskundige bereits beraubt und getötet wurden. Für alleinreisende Frauen besteht erhöhte Gefahr.

Auf Grund der Gefahr einer Ansteckung mit HIV/AIDS sollten Opfer von Gewaltverbrechen, insbesondere Vergewaltigung, unverzüglich einen Arzt aufsuchen - siehe auch Abschnitt "Medizinische Hinweise".

Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich außerhalb bewachter Anlagen (z.B. Hotels, Restaurants) nicht zu Fuß fortbewegen und auf Überlandfahrten verzichten. Die Fenster des Fahrzeuges sollten geschlossen und die Türen verriegelt sein. Nachdrücklich wird empfohlen, auf die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis zu verzichten und stattdessen auf die Transportmittel der Hotels beziehungsweise Reiseveranstalter zurückzugreifen.

Bougainville

In der autonomen Provinz Bougainville ist mit einer höheren Kriminalitätsrate als in anderen Landesteilen zu rechnen. Insbesondere betroffen ist der Süden der Insel, der von mehreren Rebellengruppen kontrolliert wird. Das Bergland in Zentralbougainville um die Panguna-Mine ist eine verbotene Zone. Es wird dringend davon abgeraten, dieses Gebiet ohne offizielle Genehmigung zu betreten. Reisende nach Bougainville müssen sich grundsätzlich vor Reiseantritt mit der Provinzverwaltung von Bougainville in Verbindung setzen (Telefon: +675 973 9798) und die Provinzverwaltung bei Ankunft nochmals kontaktieren.

Reisen über Land - Straßen- und Schiffsverkehr

Organisierte Gruppenreisen mit ortskundiger Begleitung sind gegenüber Einzelreisen in jedem Fall vorzuziehen. Bei Überlandfahrten muss mit einem schlechten Straßenzustand gerechnet werden. Stellen, an denen Hindernisse (z.B. Erdrutsch, beschädigte Brücke) zum Anhalten zwingen, bieten Wegelagerern eine ideale Gelegenheit zum Überfall.

Die Sicherheitsstandards auf Fähr- und Küstenschiffen entsprechen nicht immer internationalen Standards.

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Allgemeine Reiseinformationen

Deutschland unterhält keine Botschaft in Papua-Neuguinea. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra / Australien.

Alle Deutschen, die nach Papua-Neuguinea reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit in Papua-Neuguinea leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die für Papua-Neuguinea zuständige Deutsche Botschaft in Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.

Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Für nach Papua-Neuguinea entsandte Mitarbeiter kirchlicher oder sonstiger Organisationen bietet es sich wegen der oft unzureichenden Internetverbindung in Papua-Neuguinea an, die Anmeldung von Deutschland aus vor der Ausreise durchzuführen. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben. Zur Registrierung: http://service.diplo.de/registrierungav

Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
119 Empire Circuit
Yarralumla ACT 2600
Australia
Tel.: 0061-2-6270 1911
Fax: 0061-2-6270 1951
E-Mail:

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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa
Vorläufiger Reisepass 
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Weitere Anmerkungen 
Reisedokumente Kinder/Jugendliche 
KinderreisepassJa
ReisepassJa
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) 
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja
Weitere Anmerkungen 

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Visum

Deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise als Touristen am Flughafen von Port Moresby ein Touristenvisum mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Tagen erhalten. Für einen anderen als touristischen Aufenthalt ist die vorherige Einholung eines Visums bei der Botschaft Papua-Neuguineas unerlässlich. Zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis muss ein Gesundheitszeugnis mit negativem HIV-Antikörperbefund vorgelegt werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet verlangt.

Da sich die Visabestimmungen bisweilen ändern, wird empfohlen, sich mit der Papua-Neuguineischen Botschaft in Brüssel in Verbindung zu setzen, die auch für Visaangelegenheiten deutscher Staatsbürger zuständig ist (Kontaktinformationen siehe oben).

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Besondere Zollvorschriften

Die Zollvorschriften beinhalten eine Begrenzung für Alkohol und Tabakwaren, die der deutschen vergleichbar ist. Die Quarantänebestimmungen verbieten die Einfuhr von Lebensmitteln aller Art, wovon Konserven nicht betroffen sind.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Dies gilt auch für Ehebruch bzw. sexuellen Verkehr mit einer verheirateten Person. Für Mord, Piraterie und Landesverrat ist im Strafgesetz die Todesstrafe noch vorgesehen; sie wurde seit 1950 jedoch weder verhängt noch vollstreckt.

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Medizinische Hinweise

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung liegt weit unter europäischem Niveau mit häufig mangelhafter Ausstattung und Hygiene. Oft fehlen gut ausgebildete Englisch sprechende Ärzte. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss. 

Es wird empfohlen, sich vor einer Reise nach Papua-Neuguinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle bzw. einen Tropen- oder Reisemediziner beraten zu lassen, siehe auch www.dtg.org 

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Impfschutz

Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht, siehe auch www.who.int

Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, (Keuchhusten), Poliomyelitis sowie Hepatitis A und B, bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten auch gegen Japanische Enzephalitis und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Dengue-Fieber

Denguefieber kommt in Papua-Neuguinea gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedesmücke übertragen und lässt sich aufgrund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

Malaria

Die Übertragung von Malaria erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Mücken. Das Risiko besteht ganzjährig, besonders in der Regenzeit (Februar/März und Oktober/November). Ein hohes Risiko besteht in tiefer gelegenen Gebieten (unterhalb 1.800m) und in Ost-Sepik im Norden. Im Stadtgebiet von Port Moresby in der Trockenzeit ist das Malariarisiko gering.

Besonders bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und ggf. Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Die vivax Malaria (ca. 40 % der Fälle) kann mit dieser Prophylaxe allerdings nicht verhindert werden, lediglich die gefährliche falciparum Malaria, die unbehandelt bei nicht-immunen Europäern häufig zum Tod führen kann. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.

In der Morobe-Provinz ist es zu mehreren Fällen von Durchfallerkrankungen, u.a. Cholera, gekommen. Besonders betroffen ist die Provinzhauptstadt Lae; es werden auch Cholerafälle aus Port Moresby gemeldet. Reisenden in die betroffenen Gebiete wird geraten, strikt auf Hygiene zu achten, insbesondere auf häufiges und sorgfältiges Händewaschen. Gechlortes, abgekochtes oder industriell abgefülltes Wasser ist in jedem Fall vorzuziehen; es wird geraten, im Zweifel auf Eiswürfel und frisches Gemüse zu verzichten.

Grundregeln

Es wird empfohlen:

  • ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs zu trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser,
  • im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser zu benutzen,
  • unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser zu benutzen,
  • Nahrungsmittel zu kochen, zu schälen oder desinfizieren,
  • Fliegen von der Verpflegung fernzuhalten,
  • sich oft mit Seife die Hände zu waschen; immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen,
  • Händedesinfektion, wo angebracht, durchzuführen und Einmalhandtücher zu verwenden.

HIV/AIDS

Nach aktuellen Schätzungen sind, mit steigender Tendenz, 1-3% der Bevölkerung von HIV/AIDS betroffen. HIV/AIDS stellen eine große Gefahr für alle dar, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Benutzung von Kondomen wird in jedem Fall, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Schlangen

Schlangenbisse kommen besonders in ländlichen Gebieten häufig vor. Sie können, wenn Gegenmittel nicht verfügbar sind, tödlich verlaufen.

Krankenhäuser

Bei akuten Erkrankungen/ Unfällen können in Port Moresby, unter Berücksichtigung der oben geschilderten Ausgangslage, folgende Krankenhäuser aufgesucht werden:

  • Port Moresby General Hospital, Vavai Avenue & Mavaru Street, Boroko, Tel. +675-325 6633
  • Pacific International Hospital, nahe 4 Mile Bus Stop, Boroko , Tel. +675-323 4400
  • Paradise Private Hospital, Taurama Road (gegenüber General Hospital), Tel. +675-325 6022
  • St. Mary's Medical Centre, Sir Hubert Murray Highway, Tel. +675-323 2266

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise

Ägypten

Stand 04.02.2012
(Unverändert gültig seit: 03.02.2012)

 

Aktuelle Hinweise

Nachden Ausschreitungen nach einem Fußballspiel in Port Said am 1. Februar 2012 mit Toten und Verletzten ist in Kairo und anderen Großstädten mit weiteren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften zu rechnen.

Für Aufenthalte in Kairo und den urbanen Zentren wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Insbesondere das Stadtzentrum von Kairo mit dem Bereich um den Tahrirplatz und das Fernsehgebäude (Maspero) sollte derzeit weiträumig gemieden werden.

Im Übrigen sollten Reisen nach Ägypten bis auf weiteres auf die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten.

Überlandfahrten zwischen den oben genannten Städten bzw. Landesteilen sollten vermieden werden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.

Auf dem Sinai und im ägyptisch-israelischen sowie im ägyptisch-libyschen Grenzgebiet ist besondere Vorsicht geboten. Es besteht die Gefahr von Entführungen.

Am 3. Februar 2012 wurden nach Agenturmeldungen Touristen in der Nähe des Klosters St. Katharina auf dem Sinai von Bewaffneten entführt.

Die Überlandstraßen auf dem West-Sinai zwischen Sharm-El-Sheikh und Alexandria / Kairo wurden in den vergangenen Wochen wiederholt durch Beduinen blockiert. Bei Nilkreuzfahrten kam es teilweise zu Problemen wegen Streiks der Schleusenarbeiter.

Im Zusammenhang mit den seit 28. November 2011 laufenden und in verschiedenen Etappen bis Ende Februar 2012 andauernden Wahlen zum Parlament und zum Shura-Rat wird insbesondere auch zu besonderer Vorsicht im räumlichen Umfeld von Wahllokalen gemahnt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Demonstrationen und Ausschreitungen zwischen Anhängern rivalisierender Parteien kommt.

Bei einem bewaffneten Raubüberfall auf eine Wechselstube in Sharm El Sheikh wurden am 28. Januar 2012 ein Franzose getötet und ein Deutscher verletzt. Vor dem Hintergrund der prekärer werdenden wirtschaftlichen und sozialen Situation ist in den letzten Monaten ein genereller Anstieg der Allgemein-Kriminalität (vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten. Touristen sollten nach Möglichkeit Geldgeschäfte in den bewachten Bereichen der Hotels oder in Räumen von Banken abwickeln.

Reisenden in Ägypten wird allgemein dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten unverändert im Licht der aktuellen Hinweise fort:

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Landesspezifische Sicherheitshinweise

Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:

Terrorismus, Entführungsrisiken

Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.

Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.

In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Anschlags- und Entführungsrisiken u.a für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, können nicht ausgeschlossen werden.

Reisen über Land / Sinai

Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes zum Gaza-Streifen wird daher dringend abgeraten.

Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt. Seit dem 29. Mai 2011 ist der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, der zuvor nur unregelmäßig benutzt werden konnte, wieder von ägyptischer Seite für den Personenverkehr geöffnet. Diese Öffnung gilt nach Angaben der ägyptischen Behörden – nur - für Palästinenser mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde. Einige Personengruppen brauchen dafür ein ägyptisches Visum, andere nach ägyptischen Angaben nicht, z.B. Inhaber eines gültigen Drittstaatenvisums etwa für die Schengenstaaten. Für andere Staatsangehörige, auch für Deutsche, bleiben nach ägyptischen Angaben die bisher bestehenden restriktiven Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah unverändert bestehen, nach denen nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten ägyptischen Sondergenehmigung der Grenzübertritt erlaubt wird. Es ist weiterhin damit zu rechnen, dass es bei Ein- und Ausreisen wg. Hindernissen auf palästinensischer und/oder ägyptischer Seite zu langen Wartezeiten kommen kann. Von palästinensischer Seite ist es in den letzten Wochen bereits zu mehrtägigen Schließungen des Grenzüberganges gekommen. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können in solchen Fällen keine konsularische Hilfe leisten.

Minengefahr

Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.

Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr

Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.

Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.

Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de

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Allgemeine Reiseinformationen

Verhaltensregeln

Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).

Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.

Hinweise für Doppelstaater

Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Hinweis

Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.

Die oben genannten Regelungen gelten nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger ReisepassJa: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
PersonalausweisJa: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweisnein
Weitere Anmerkungennein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
KinderreisepassJa (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
ReisepassJa : Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
PersonalausweisJa: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweisnein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere AnmerkungenBesondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Einreise aus Israel

Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.

Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

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Besondere Zollvorschriften

In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.

Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.

Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.

Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.

Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Militärfahrzeugen und Militärpersonal ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet. Bei Verstoß droht Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.

Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.

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Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie Einreise aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).

Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Meningokokkenmenigitis (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Wegen der relativ hohen Zahl menschlicher Fälle von Vogelgrippe (H5N1) ist zudem eine Grippeschutzimpfung auch unabhängig von den RKI-Empfehlungen aus epidemiologischen Gründen für alle Reisenden zu erwägen!

Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten

Ein geringes Malariarisiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Das übrige Land gilt als malariafrei.

Eine Chemoprophylaxe ist auch im Fayoum nicht notwendig.

Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (helle, körperbedeckende Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Hepatitis C

die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben!

Durchfallerkrankungen

Sehr häufig in Ägypten! Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene ließen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden.

Bitte lesen sie hierzu auch das entsprechende Merkblatt unter folgendem link:

http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/333306/publicationFile/3270/DurchfallMerkblatt.pdf  

Vogelgrippe

Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel trotzdem möglichst meiden. Bei Genuss von gekochten oder gebratenen Geflügelgerichten besteht kein Infektionsrisiko.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht bei Süßwasserkontakt (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte daher dort grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Versorgung

In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Die GKV deckt keine Behandlung in Ägypten ab!

Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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Costa Rica: Reise- und Sicherheitshinweise

Costa Rica

Stand 04.02.2012
(Unverändert gültig seit: 03.02.2012)

Aktueller Hinweis

Am Vulkan Turrialba kommt es seit dem 12.01.2012 zu erhöhter vulkanischer Aktivität. Der Vulkan stößt Aschewolken aus. Die nationale Notfallkommission hat den für mehrere an den Vulkan angrenzende Kantone festgelegten gelben Alarm am 17.01.2012 wieder aufgehoben. Der Nationalpark bleibt jedoch bis auf Weiteres geschlossen. Aktuelle Hinweise finden Sie unter www.cne.go.cr

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Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

In Costa Rica werden Touristen, insbesondere in den Touristenzentren und auf den Touristenrouten, in der letzten Zeit vermehrt Opfer von Diebstählen und teilweise bewaffneten Überfällen, bei denen es regelmäßig auch zur Anwendung von Gewalt kommt. Besondere Vorsicht wird insbesondere an der Brücke über den Rio Tárcoles, in San José (dort insbesondere in der Umgebung der Busbahnhöfe), in der Gegend von Limón (Cahuita, Puerto Viejo), zwischen Jacó und Quepos, den Stränden im Nordwesten und auf den Zufahrtsstraßen zum Flughafen empfohlen.

Wertsachen sollten nur im unbedingt erforderlichen Umfang mitgeführt und auf Schmuck ganz verzichtet werden, ebenso auf sichtbar getragene Gürteltaschen. Gepäck sollte man nie – auch nicht in abgeschlossenen Fahrzeugen - unbeaufsichtigt lassen und Fahrzeuge nur auf gut eingezäunten und bewachten Parkplätzen abstellen. Busreisende sollten berücksichtigen, dass von Transportunternehmen Schadenersatz für abhanden gekommenes/gestohlenes Reisegepäck in der Regel nicht zu erhalten ist; Gepäck sollte daher nach Möglichkeit im Personenteil des Busses transportiert und nicht aus den Augen gelassen werden. Die häufigste Art des Diebstahls ist die Entwendung der Tagesrucksäcke, die viele Touristen bei Busfahrten in der Gepäckablage verstauen. Pässe, Kreditkarten und alle anderen wichtigen Dokumente sollten unbedingt am Körper getragen werden und Taschen bei Busfahrten im Fußraum verstaut werden. Besondere Risiken bestehen bei Nachtfahrten und Unternehmungen in der Dunkelheit.

Besonders verbreitet sind derzeit Einbruchdiebstähle - insbesondere bei Mietwagen - im ganzen Land und selbst auf belebten Parkplätzen. Diebe schrecken auch bei Tageslicht und bei nur geringer Entfernung vom Fahrer nicht davor zurück, in Sekundenschnelle Autos – insbesondere Mietwagen – aufzubrechen und Gepäckstücke zu entwenden. Eine bekannte Diebstahlmethode ist es, Mietwagentouristen, die wegen eines „arrangierten“ platten Reifens anhalten müssen, Hilfe beim Reifenwechsel anzubieten und in einem unbeobachteten Moment Gepäck zu entwenden. Zudem häufen sich Fälle, in denen Autofahrer unter vorgehaltener Waffe zur Herausgabe des Fahrzeugs gezwungen werden. Auch kommt es immer wieder vor, dass Diebe an Ampeln oder in dichtem Verkehr Autoscheiben einschlagen, um das auf dem Beifahrer- oder Rücksitz befindliche Gepäck zu entwenden.

Trickdiebstähle (z.B. das Betäuben der Opfer durch mit Äther versetzten Parfumproben, die in Einkaufszentren und auf Parkplätzen angeboten werden) kommen ebenso wie Entführungen immer häufiger vor, wobei Touristen bei Entführungen in der Regel nicht die Zielgruppe sind.

Es wird dringend davon abgeraten, sich bei bewaffneten Überfällen zur Wehr zu setzen, da sich die Täter dann nicht scheuen, von der Waffe Gebrauch zu machen.

Seit Anfang 2007 gibt es in Costa Rica eine Touristenpolizei, die v.a. in den großen Touristenzentren wie Jacó, Tamarindo oder San José Zentrum im Einsatz ist. Sie ist jederzeit über die kostenlose Rufnummer 911 (auch englischsprachig) erreichbar und steht in Not geratenen Touristen zur Verfügung. Auch das hiesige Tourismusinstitut (ICT) bietet Touristen bei Fragen oder Problemen über die kostenlose Rufnummer 800-8868-7476 oder 800-8887-4766 Unterstützung an.

Naturkatastrophen

Costa Rica liegt in der hurrikangefährdeten Zone. Während der Hurrikansaison (ca. Juni bis November) kommt es immer wieder zu starken Überschwemmungen. Es ist daher ratsam, sich in den internationalen wie auch lokalen Medien über die Wetterlage zu informieren.

Starke Regenfälle können gefährliche Flutwellen in Flüssen und Bächen sowohl in den Bergen als auch an der Küste verursachen. Es ist daher besondere Vorsicht beim Baden an Wasserfällen und in Flüssen (auch wegen Krokodilen), Wanderungen in Flusstälern und Aktivitäten wie Rafting geboten. Im Zweifel sollte davon abgesehen werden. Während der Regenzeit kommt es immer wieder zu Erdrutschen, die Straßen vorübergehend unpassierbar machen können.

Es besteht die Gefahr von Erdbeben und Vulkanausbrüchen. Die Nationale Katastrophenschutz-Kommission (Comisión Nacional de Emergencias) informiert auf ihrer Website unter http://www.cne.go.cr über evtl. Katastrophengebiete.

Aktuelle Informationen über die Straßenverhältnisse können Sie telefonisch unter 800-87267486 (von Costa Rica aus) erfragen (Spanischkenntnisse erforderlich).

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Allgemeine Reiseinformationen

Sprachen

Grundkenntnisse im Spanischen sind in Costa Rica empfehlenswert bzw. für Individualreisende notwendig. Touristische Dienstleistungen werden in der Regel aber auch in englischer Sprache angeboten. Vereinzelt gibt es Veranstalter mit deutschsprachigen Reiseleitern.

Geld / Kreditkarten

Euro kann man mittlerweile in allen größeren Städten Costa Ricas in Landeswährung (Colón) umtauschen (z.B. Filialen der Banco Nacional de Costa Rica). Es empfiehlt sich zudem die Mitnahme von US-Dollar in bar bzw. die Verwendung von Kreditkarten. In einigen Gegenden werden nur Kreditkarten von VISA akzeptiert. Gelegentlich kommt es zu Störungen bei der Liquiditätsabfrage von Kreditkarten. Man sollte aus diesem Grund ausreichend Geldmittel in Form von US-Dollar mitführen. Um im Verlustfall schnell handeln zu können, sollte man sich die Nummern der Kreditkarten sowie die jeweiligen Telefonnummern der Ausgabeorganisationen separat notieren.  
Gelegentlich ist es erforderlich, sich mit dem Originalpass auszuweisen, z.B. bei Zahlungen mit Kreditkarte oder bei Überweisungen (Western Union).

An denjenigen Geldautomaten in San José, die an das Cirrus- und Maestro-Netzwerk angeschlossen sind, kann man auch Beträge in US-Dollar oder der Landeswährung Colones mit EC-Karte und Geheimnummer abheben. Überweisungen von Bank zu Bank können mehrere Wochen dauern, nehmen aber üblicherweise ca. fünf Arbeitstage in Anspruch. Für eine Überweisung muss der Empfänger ein Konto bei einer Bank in Costa Rica haben. Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung ist im Notfall durch „Western-Union-Money Transfer“ über die Reise-BANK AG oder die Post in Deutschland möglich [Service-Nr. in Deutschland: 0180-522 58 22; Fax Info Service: (0190) 58 52 52]. Geldtransfer mit „Moneygramm“ über American Express ist ebenfalls möglich.

Mietwagen

Mietfahrzeuge befinden sich zum Teil in einem bedenklichen technischen Zustand. Bei der Übernahme sollten die Funktionsfähigkeit und der äußere Zustand des Fahrzeugs gründlich geprüft und in einem Protokoll festgehalten werden.

Die meisten Mietwagenfirmen bieten die Möglichkeit an, einen Transfer vom Flughafen zum Hotel zu buchen. Der Mietwagen wird dann am nächsten Morgen zum Hotel gebracht, so dass dem Kunden nach langem Flug die Hotelsuche im undurchsichtigen Straßengewirr von San José erspart bleibt.

Straßenverkehr

Die Straßen befinden sich oft in einem sehr schlechten Zustand; dies führt auch wegen der häufigen Nichtbeachtung von Verkehrsregeln zu zahlreichen Verkehrsunfällen. Defensives Fahren wird dringend angeraten. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Im Falle eines Unfalls dürfen die beteiligten Fahrzeuge erst nach Aufforderung der Polizei bewegt werden, da dies andernfalls als Schuldeingeständnis gewertet wird. In jedem Fall sollte man das Eintreffen eines Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft INS abwarten. Die nationale Notrufnummer ist die 911. Bei einem Unfall muss damit gerechnet werden, dass das Mietwagenunternehmen - unabhängig von der Schuldfrage – die Kaution einbehält (bis zu ca. 2.000,-- USD).

Am 1. Januar 2009 sind die Strafen für verkehrswidriges Verhalten extrem verschärft worden. So droht bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss eine Gefängnisstrafe, die, sollte es dabei zu einem Unfall mit Todesfolgen kommen, bis zu 15 Jahren betragen kann.

Auch wenn die Entfernungen in Costa Rica oft kurz erscheinen, nehmen Überlandreisen oft viel Zeit in Anspruch.  Weitere Informationen zum Zustand der Landstraßen finden Sie im Abschnitt Naturkatastrophen.

Sonstige Hinweise

Besondere Vorsicht ist beim Baden im Meer geboten. Starke Strömungen und plötzlicher, starker Wellengang können leicht auch gute Schwimmer in Gefahr bringen und führen jährlich zum Tod von Touristen. Einheimische sollten befragt und ihre Hinweise unbedingt beachtet werden. Es ist zu bedenken, dass die Sicherheitsvorkehrungen  sehr häufig nicht den europäischen Sicherheitsvorstellungen entsprechen (keine Gefahrenhinweise, kaum Rettungsschwimmer, keine Rettungsboote)

Abenteuer-Tourismus (Wildwasser-Rafting, Canopy usw.) erfreut sich in Costa Rica immer größerer Beliebtheit. Da es hierbei immer wieder zu Unfällen kommt, ist es ratsam, Abenteuer-Touren nur bei etablierten Tourismusunternehmen zu buchen. Die costaricanischen Behörden regulieren und überwachen die Sicherheitsbestimmungen der Abenteuer-Tourismusunternehmen, so dass registrierte Unternehmen mit entsprechender Genehmigung die vorgegebenen Sicherheitsstandards erfüllen müssen und über eine entsprechende Versicherung verfügen.

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Einreisebestimmungen

Visum

Deutsche können nach Costa Rica zu touristischen Zwecken bis zu 90 Tagen mit einem Reisepass visafrei einreisen. In Einzelfällen wird eine Aufenthaltsgenehmigung nur für 30 oder 60 Tage erteilt (Entscheidung des Beamten bei der Einreise). Sollte ein längerer Aufenthalt oder die Einreise zu einem anderen Zweck (z.B. Praktikum, Freiwilligendienst, Studium) geplant sein, so muss dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Detaillierte Informationen diesbezüglich können bei der Botschaft von Costa Rica, Dessauer Straße 28/29, 10963 Berlin www.botschaft-costarica.de eingeholt werden. Die costaricanische Einwanderungsbehörde informiert über Einwanderungsvoraussetzungen auf ihrer Website unter www.migracion.go.cr

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa
Vorläufiger ReisepassJa (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!)
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Weitere AnmerkungenAlle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und mindestens 180 Tage über den Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein. Reisende müssen ein Rückflugticket vorlegen und nachweisen, wie der Aufenthalt finanziert werden soll (z.B. durch Vorlage von Kreditkarten, Traveller Cheques, etc.).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
KinderreisepassJa, nur mit Lichtbild (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!)
ReisepassJa
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, nur mit Lichtbild (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!)
Weitere Anmerkungen

Bei der Ausreise von Minderjährigen, die auch costaricanische Staatsangehörige sind oder die in der Vergangenheit mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Costa Rica gelebt haben, auch wenn dieser Aufenthaltsstatus bereits abgelaufen ist, und die allein oder in Begleitung nur eines Elternteils oder einer 3. Person ausreisen, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden ein sog. "Permiso de Salida", das bei der Migración in San José (bei Aufenthalt in Costa Rica) oder bei der costaricanischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Ohne dieses Dokument wird eine Ausreise aus Costa Rica nicht gestattet. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der costaricanischen Botschaft in Berlin geklärt werden.

Sonstige Minderjährige können grundsätzlich allein einreisen, sofern sie über einen eigenen Reisepass verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorweisen können. Eine Ausreiseerlaubnis ist nicht erforderlich, wenn sich Minderjährige zu touristischen Zwecken in Costa Rica aufgehalten haben und bei der Ausreise von den Eltern begleitet werden. Ausnahmen bestehen für Kinder, die auch die costaricanische Staatsangehörigkeit haben oder in der Vergangenheit in Costa Rica gelebt haben. Hier sollte vor der Einreise Kontakt mit der costaricanischen Botschaft in Berlin aufgenommen werden.

Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und mindestens 180 Tage über den Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein. Reisende müssen außerdem ein Rückflugticket vorlegen und nachweisen, wie der Aufenthalt finanziert werden soll.

Reisen über die USA

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA

An den costaricanischen Flughäfen gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen bei Reisen in und über die USA. So ist u.a. die Mitnahme von pulvrigen Substanzen (z.B. Kaffee) im Handgepäck nicht gestattet. Zu Ausnahmen (z.B. Erwerb in der Duty-Free-Zone) kontaktieren Sie bitte Ihre Fluglinie. Zusätzliche Zeit sollte aufgrund der erweiterten Sicherheitsvorkehrungen einkalkuliert werden.

Ferner sollten Sie beachten, dass im Falle des Passverlusts (z.B. durch Diebstahl) von der Botschaft kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visafreien Einreise in die USA, so dass vor Rückreise nach Deutschland über die USA noch ein Visum bei der Botschaft der USA in San José beantragt werden muss. Die Visabeantragung kann mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen, so dass unter Umständen der Rückflug nach Deutschland umgebucht werden muss.

Gebühren bei Ausreise

Bei der finanziellen Planung sollte bedacht werden, dass zum Zeitpunkt der Ausreise eine Flughafensteuer für Touristen von z. Zt. 26,00 USD sowie ggfs. eine Sicherheitsgebühr von z.Zt. 6,00 USD pro Person erhoben wird. Beide Gebühren können auch in Colones beglichen werden. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten beträgt die Ausreisegebühr je nach Aufenthaltszweck zwischen 47,00 USD und 67,00 USD.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Auskünfte sind daher grundsätzlich bei der costaricanischen Botschaft in Berlin einzuholen.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

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Besondere Zollvorschriften

Es ist verboten, Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Obst und Gemüse (Ausnahme: Konserven) im Reisegepäck nach Costa Rica einzuführen.

Da sich die Zollbestimmungen häufig ändern und nur costaricanische Behörden verbindliche Auskünfte über costaricanische Vorschriften erteilen können, wird empfohlen, aktuelle Auskünfte bei der
Botschaft von Costa Rica
Dessauer Straße 28/29
10963 Berlin
www.botschaft-costarica.de
einzuholen.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogenbesitz und -handel sind in Costa Rica strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist mit einer Verurteilung zu einer drastischen Haftstrafe zu rechnen.

Ein besonderes Augenmerk richten die costaricanischen Strafverfolgungsbehörden auch auf Fälle von Kindesmissbrauch. Hier drohen langjährige Haftstrafen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.

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Medizinische Hinweise

Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe auch www.who.int

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich der Anopheles-Mücken im ganzen Land im ganzen Jahr. San José und Gebiete >1800m gelten als malariafrei. Insgesamt sind die Fallzahlen seit 2005 deutlich rückläufig, siehe auch www.paho.org

Die durch pl. falciparum verursachten und potentiell tödlichen Fälle treten im Land nur vereinzelt auf.

Eine medikamentöse Dauerprophylaxe wird gegenwärtig nicht empfohlen - zu aktuellen Empfehlungen siehe auch www.dtg.org

Eine Abweichung von dieser Empfehlung kann im Einzelfall im Rahmen eines individuellen Beratungsgesprächs mit einem Reise- bzw. Tropenmediziner erörtert werden.

Aktuell -Dengue

Die bisherige Aktivität für 2010 hat im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zugenommen - vgl. www.paho.org

Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.

In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.

Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung bzw. Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien (s.u.).

Durchfallerkrankungen

Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z.T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln:

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

Leishmaniose

Leishmaniose kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s.u.).

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.

Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.

Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.

HIV

Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Persönlicher Mückenschutz

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel, sog. Repellents auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz schlafen.

Medizinische Versorgung

Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.

Eine Liste von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft San José unter www.san-jose.diplo.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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Mali: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Mali

Stand 04.02.2012
(Unverändert gültig seit: 02.02.2012)


Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen

In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.

Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

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Aktueller Hinweis

Am 02.02.2012 kam es im Stadtgebiet Bamako und in Kati zu gewaltsamen Ausschreitungen. Es wird daher dringend empfohlen, die aktuelle Presseberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und bei eventuell geplanten Reisen nach Bamako die Botschaft zu kontaktieren. Größere Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden.


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Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung

Vor Reisen in die nördlichen und nordöstlichen Gebiete Malis wird ausdrücklich gewarnt. Die o.g. Gebiete umfassen die gesamten Verwaltungsregionen Timbuktu (einschließlich der Stadt Timbuktu und der Gebiete südlich des Niger-Flusses), Gao und Kidal sowie in den angrenzenden Provinzen alle Gebiete nördlich des 15. Breitengrads (Linie auf der Höhe der Städte Kayes und Mopti), sowie bis auf weiteres die gesamte Verwaltungsregion Mopti einschließlich Djenné und Dogonplateau.

In der Region Algerien-Niger-Mali-Mauretanien hat AQM bereits mehrere Entführungen von u.a. Touristen, Geschäftsleuten, Diplomaten und Mitarbeitern von Hilfsorganisationen ausgeführt. Die Geiseln wurden in die nordmalische Wüste verschleppt und dort zum Teil über Monate festgehalten. Einige Geiseln wurden freigelassen, andere von ihren Entführern getötet.

Am 25.11.2011 wurden in Timbuktu bei einem Überfall auf eine Gruppe westlicher Ausländer ein Deutscher getötet und drei weitere Ausländer entführt.

Am 24.11.2011 wurden zwei französische Techniker in Hombori in der Region Mopti, weit südlich des Nigerbogens entführt.

Vier der im September 2010 in der nordnigrischen Stadt Arlit entführten sieben Personen befinden sich sehr wahrscheinlich weiterhin im Norden Malis in Geiselhaft.

Aktuelle Hinweise bestätigen, dass Anschläge und Entführungen westlicher Staatsangehöriger nicht auszuschließen sind.

Nach der Revolution in Libyen sind zahlreiche Waffen in Nachbarländer geschmuggelt worden. Die Grenzen Libyens zu den Nachbarländern sind nur schwer zu überwachen. Es ist daher zu befürchten, dass  Waffen und Sprengstoffe auch nach Mali gelangt sind und, verbunden mit einer großen Zahl von arbeitslosen Rückkehrern, ein Gefahrenpotential darstellt.

Die Gefahr krimineller und terroristischer Übergriffe ist besonders groß nördlich und nordöstlich der Stadt Timbuktu und den angrenzenden Gebieten in Richtung der Grenzen zu Niger, Algerien sowie Mauretanien.

Am 24.Juni 2011 sind mehrere Kämpfer der AQM bei einer Militäraktion mauretanischer und malischer Sicherheitskräfte im "Wald von Ouagadou" auf malischen Territorium getötet worden; am 16.Juli 2011 wurde ein Zusammenstoss von AQiM und malischem Militär bei Goundam in der Region Timbuktu knapp vermieden.. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQM, die sich auch gegen westliche und insbesondere französische Interessen richten können, sind in der gesamten Region zu befürchten.

Der Anschlagsversuch auf die französische Botschaft in der Hauptstadt Bamako am 5. Januar 2011, bei dem glücklicherweise nur Sachschaden entstanden ist, hat gezeigt, dass Anschläge auf westliche Einrichtungen auch in anderen Landesteilen Malis nicht ausgeschlossen werden können.

Reisen über Land

Aufgrund der Instabilität in der benachbarten Côte d’Ivoire ist bei Reisen in der Region Sikasso – insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit – besondere Vorsicht geboten.

Wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen und dem riskanten Verkehrsverhalten vieler Fahrer besteht generell eine höhere Unfallgefahr als in Europa, wobei diese nach Einbruch der Dunkelheit extrem ansteigt. Von Überlandautofahrten bei Dunkelheit wird wegen des sehr hohen Unfallrisikos plus der Gefahr von Überfällen dringend abgeraten.

Im Innenstadtgebiet Bamakos sollte nach Mitternacht ein Auto oder ein Taxi benutzt werden. Unbeleuchtete Straßen sollten gemieden werden.

Die Weiterreise von Mali auf dem Landweg in angrenzende Länder kann aufgrund kurzfristig eintretender politischer Entwicklungen problematisch bzw. unmöglich sein. Hier empfiehlt es sich, kurz vor geplanten Fahrten Erkundigungen einzuholen.

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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mali ein gültiges Visum, das bei einer malischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss. Hierzu wird unter anderem ein bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass benötigt.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig
Vorläufiger ReisepassJa, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
KinderreisepassJa, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig
ReisepassJa, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)Ja, bis zum 16. Lebensjahr, wird auch ohne Lichtbild anerkannt
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, mit Lichtbild, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

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Besondere Zollvorschriften

Reisende mit eigenem Kfz benötigen ein sog. „Carnet de passage“. Nähere Einzelheiten können bei den Automobilclubs erfragt werden.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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Besondere strafrechtliche Vorschriften

Militärische Anlagen und Personal, Staudämme, Flughäfen, Brücken, (Wasser-) Kraftwerke, Polizeistationen, Grenzübergänge und Ordnungshüter dürfen nicht fotografiert werden.

Die Zustände bei der malischen polizeilichen Verwahrung sowie in den Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.

Es besteht die Verpflichtung, ständig Ausweispapiere mit sich zu führen. Insbesondere bei nächtlichen Straßenkontrollen ist mit einer Verhaftung zu rechnen, sofern kein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt wird.

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Medizinische Hinweise

Impfschutz:

Mali ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr (siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html)

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).

Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) und JE (je nach Region!) empfohlen.

Gelbfieber:

In den vergangenen Jahren wurden nur in den Regionen Kayes und Kita Einzelfälle von Gelbfieber bestätigt.

Malaria:

Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Mali. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Es besteht ein hohes Malariarisiko. Nördlich des 16. Breitengrades tritt Malaria nur episodisch auf, südlich der Linie Gao - Timbuktu saisonal gehäuft mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) wird empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

2005 waren in Mali knapp 2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 31 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.

Weitere Infektionskrankheiten:

Meningokokken-Krankheit:

Mali wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April  regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (bakterielle Meningitis) heimgesucht mit bis zu 1500 gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison deshalb auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung des Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden. Derzeit wird in den Sahelländern Mali und Burkina Faso eine von der WHO länderweit angelegte Impfkampagne mit einem neuen wirksameren Impfstoff durchgeführt.

Dengue-Fieber:

kommt selten vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. Todesfolge auf. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in Mückenschutzmassnahmen (s.o.).

Schistosomiasis (Bilharziose):

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Fluss Niger, Nebenflüsse, Staudamm Selengué). Baden im offenen Süßwasser ist daher grundsätzlich nicht empfohlen.

Medizinische Versorgung:

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Bamako ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Bamako in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Bamako haben ein ausreichendes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

Touristen, die nach Mali kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Mali durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen (z.B. www.dtg.org oder www.frm-web.de)

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise

Kamerun

Stand 04.02.2012
(Unverändert gültig seit: 02.02.2012)

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Ein- und Ausreise mit dem Flugzeug

Landesspezifische Sicherheitshinweise

In ganz Kamerun, insbesondere in den größeren Städten wie auch in Ferienorten an der Küste, z.B. Kribi und Limbe, sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten: Keine auffälligen Wertgegenstände oder Schmuck tragen (auch nicht beim Restaurantbesuch), nach Einbruch der Dunkelheit nicht zu Fuß unterwegs sein, ein Minimum an Geld mitführen, um bei Überfällen keine Gewaltanwendung zu provozieren, Geld auf mehrere Taschen verteilen.

An unbelebten Abschnitten des Strands von Kribi sind Touristen, die alleine oder zu zweit und mit Gepäck unterwegs waren, in mehreren Fällen auch tagsüber beraubt worden.

Nach Einbruch der Dämmerung (d.h. nach 18.00 Uhr) sollten Sie kein Taxi vom Straßenrand mehr heranwinken. Insbesondere bei Sammeltaxen besteht ein Risiko bewaffneter Überfälle, bei denen die Opfer Verletzungen davontragen können. Selbst als Gruppe sollte man unbekannte Stadtviertel abends unbedingt meiden und auf gut beleuchteten Hauptverkehrsstraßen bleiben. Es ist besser, sich auf ein Hoteltaxi oder einen bekannten Taxifahrer zu verlassen.

Außerhalb der Städte  ist es nicht ratsam, in der Dunkelheit Fahrten zu unternehmen. Wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen und dem unverantwortlichen Verkehrsverhalten vieler Fahrer insbesondere von LKW besteht eine beträchtlich höhere Unfallgefahr als in Europa.

Von Reisen zur Halbinsel Bakassi und Umgebung wird aufgrund fortdauernder Sicherheitsprobleme und dem militärischen Sonderstatus einiger Gebiete unbedingt abgeraten. Im gesamten Golf von Guinea gibt es Bandenunwesen. Immer wieder gibt es Überfälle auf Küstenorte, auf Fischkutter, Öltanker oder –plattformen und Geiselnahmen.

Die Weiterreise von Kamerun auf dem Landweg in angrenzende Länder kann aufgrund kurzfristig eintretender politischer Entwicklungen problematisch bzw. unmöglich werden. Hier empfiehlt es sich, kurz vor geplanten Fahrten Erkundigungen einzuholen.

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Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land

In Kamerun, das aufgrund seiner Vielfältigkeit an Landschaftsformen auch als „Afrika in Miniatur“ bezeichnet wird, kann man alle Landesteile ohne besondere Genehmigung bereisen. Es ist vor allem bei Autofahrten mit vielen Polizeikontrollen zu rechnen, bei denen man sich mit viel Geduld und guten Nerven wappnen sollte. Manchmal werden „Motivationsgelder“ gefordert.

Übernachtungsmöglichkeiten außerhalb der Städte sind nur begrenzt vorhanden und haben oft einfachen Standard.

Kamerun verfügt im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern über ein gutes Straßennetz. Die touristische Infrastruktur hat allerdings noch keinen besonders hohen Standard erreicht. Wegen der hohen Unfallgefahr im Straßenverkehr ist ein defensiver Fahrstil angezeigt, Sicherheitsgurte sollten unbedingt angelegt und nächtliche Überlandfahrten vermieden werden.

Registrierung bei der Deutschen Botschaft

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Jaunde empfiehlt grundsätzlich allen deutschen Staatsangehörigen, sich in die Deutschenliste ( „Krisenvorsorgeliste“) einzuschreiben
http://www.jaunde.diplo.de/Vertretung/jaunde/de/ELEFAND/Elefand__Registrierung.html

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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist nur mit einem gültigen Visum möglich, das rechtzeitig bei der kamerunischen Botschaft in Berlin oder bei einem der beiden kamerunischen Honorarkonsuln in Deutschland beantragt werden muss.

Eine Visumsverlängerung im Land ist gesetzlich nicht vorgesehen, wird jedoch in Ausnahmefällen praktiziert. Es wird geraten, mit einem für die Gesamtdauer des Aufenthalts gültigen Visum nach Kamerun einzureisen.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa
vorläufiger ReisepassJa
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein
weitere AnmerkungenEin internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Ein- und Ausreise auf kamerunischer Seite vorgelegt werden.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
KinderreisepassJa
ReisepassJa
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)Nein
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, wenn er ein Lichtbild enthält.

Weitere Anmerkungen

Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Ein- und Ausreise auf kamerunischer Seite vorgelegt werden.

 

Alleinreisende Kinder sollten bei Einreise von einem Erwachsenen in Empfang genommen werden.

Neben dem gültigen Reisepass ist beim Grenzübertritt (bei Ein- und Ausreise auf kamerunischer Seite) ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung vorzulegen.

Ein- und Ausreise mit dem Flugzeug

Bei Einreise mit dem Flugzeug muss ein Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden können. Flughäfen mit internationalen Flugverbindungen von und nach Europa sind Duala und Jaunde (Nsimalen). Die Grenz- und Zollkontrollen sind im Vergleich zu Europa zeitaufwändiger. Bewahren Sie auf jeden Fall gegenüber den Zollbeamten Ruhe und Gelassenheit.

Bei der Ausreise über einen internationalen Flughafen ist eine Flughafensteuer von 10.000 FCFA (z.Zt. ca. 15 Euro) pro Person zu entrichten.

Einreise mit einem Fahrzeug

Die Einreise auf dem Landweg mit dem eigenen Fahrzeug ist möglich. Mitzuführen sind ein internationaler Führerschein, eine internationale Zulassung, die grüne Versicherungskarte sowie ein „Carnet de Passage“. Dieses ist über den ADAC oder den AvD Automobilclub erhältlich. Nach Kamerun dürfen sowohl Kfz mit Benzin- als auch Fahrzeuge mit Dieselmotor eingeführt werden.

Registrierung nach Einreise

Eine Registrierung ist nur bei Aufenthalt von über drei Monaten erforderlich.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

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Besondere Zollvorschriften

Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie Devisen in unbeschränkter Höhe dürfen eingeführt werden. Die Einfuhr von (Jagd-) Waffen ist über die kamerunische Botschaft in Berlin oder einen der beiden Honorarkonsuln in Essen oder Hanau zu beantragen.

Antike Kunstwerke dürfen nicht ausgeführt werden. Bei der Ausreise wird eine Steuer für Holzgegenstände gefordert (10 % des Kaufpreises).

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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Besondere strafrechtliche Vorschriften

Fotografierverbot besteht für:

Offizielle Gebäude (z.B. Ministerien und Präsidentenpalast in Jaunde), Flughäfen, Häfen, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen, Telekommunikationsanlagen sowie alles, was dem Ansehen Kameruns schaden könnte.

Bei Polizei- und Gendarmeriekontrollen bleibt es manchmal unklar, auf welcher gesetzlichen Grundlage bestimmte Dokumente oder Verhaltensweisen gefordert werden. Sollte man Sie festhalten, bestehen Sie auf Ihrem Recht, Kontakt mit der deutschen Botschaft aufnehmen zu können.

Homosexualität ist nach Artikel 347 des Strafgesetzbuches mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch in Einzelfällen bestraft. Auch Ausländer waren bereits strafrechtlicher Verfolgung  ausgesetzt.

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Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 6 Monate bei Einreise gefordert. Die letzten Gelbfieberfälle wurden im Mai 2010 aus dem Westen des Landes gemeldet.

Abweichend von den offiziellen Empfehlungen kann eine Choleraimpfung gelegentlich verlangt werden, besonders bei Einreise aus einem Land mit Cholera oder bei Einreise außerhalb des internationalen Flughafens.

Im Januar 2007 wurde ein nachgewiesener Poliomyelitisfall aus dem Norden berichtet. Ein Impfschutz gegen Kinderlähmung wird dringend empfohlen.

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kamerun zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de

Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.

Malaria

Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko, nur etwas geringer in den höher gelegenen Gebieten und in der Hauptstadt Jaunde, sehr hoch jedoch in den touristischen Gebieten an der Küste. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Kamerun!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate (insbesondere Malaria tertiana) nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) erhältlich; sie sollten aus Deutschland mitgebracht werden. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem (möglichst imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS

Die HIV-Prävalenz in der Bevölkerung liegt landesweit bei 5% bis 12%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden.

Es kommt immer wieder zu Cholera-Fällen im ganzen Land, besonders aber im Norden und in Douala. Wiederholt kommt es auch zu größeren Epidemien, zuletzt 2010.

Die Cholera(schluck)-Impfung bietet Schutz. Für den normalen Reisenden und Touristen ist sie aus medizinischen Gründen in der Regel nicht notwendig.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Neben Hepatitis A, B und C (Durchseuchung teilweise bis zu 20%) kommen häufig Typhus und Tuberkulose vor.

Im Norden treten vor allem während der Trockenzeit immer wieder Epidemien der bakteriellen Meningitis auf, im Jahr 2000 erstmalig auch im Nordwesten.

An weiteren Krankheiten sind zu erwähnen: Filariosen, Loa Loa, Onchozerkose, Chikungunya, Leptospirose, Tollwut.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in Jaunde und Duala im Vergleich zum Landesinneren besser, entspricht jedoch bei weitem nicht dem europäischem Standard. In den Krankenhäusern kommt es immer wieder zu Engpässen bei der Versorgung mit Medikamenten, Verbands- und anderem medizinischen Verbrauchsmaterialien, die generell, wie auch der gesamte Krankenhausaufenthalt vor Beginn der Behandlung vom Patienten selbst beschafft werden müssen. Bei Aufnahme in ein Krankenhaus wird ausnahmslos Barzahlung im Voraus verlangt.

In den größeren Städten gibt es ausreichend Apotheken, die im Regelfall alle wichtigen Medikamente meist aus französischer Produktion führen. Außerhalb der Geschäftszeiten (7.30 - 12.30 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr) finden Sie an jeder Apotheke einen Hinweis auf die Apotheke im Nachtdienst. Kamerun-Reisende sollten jedoch eine gut ausgestattete Reiseapotheke mit sich führen.

Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweisewww.dtg.org/ oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

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D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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Jemen: Reisewarnung

Jemen

Stand 04.02.2012
(Unverändert gültig seit: 02.02.2012)

Reisewarnung - umfassende Überarbeitung
Entführungen

Reisewarnung

Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung wird vor Reisen nach Jemen gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige in Jemen werden nachdrücklich aufgefordert, das Land unverzüglich zu verlassen.

Die deutsche Botschaft in Sanaa wird derzeit schrittweise wiedereröffnet und kann nur in Notfällen konsularische Hilfestellung leisten. Die Visastelle bleibt bis auf weiteres geschlossen. Anfragen zu Jemen können an das Auswärtige Amt Berlin, Telefon (030) 5000-0 gerichtet werden.

In Jemen bestehen erhebliche Risiken durch interne Konflikte, terroristische Anschläge, Entführungen und Stammeskonflikte, die in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammen. Im Januar 2012 sind sechs Mitarbeiter der Vereinten Nationen, darunter ein Deutscher, im Jemen verschleppt worden.

In Sanaa und in anderen Landesteilen Jemens ist es seit Mai 2011 immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und der bewaffneten Opposition gekommen, bei denen auch schwere Infanteriewaffen eingesetzt wurden. Auch sind Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstranten vorgegangen.

Nach monatelangen Verhandlungen wurde am 23. November 2011 ein Machttransferabkommen zwischen der Regierung und der Opposition unterzeichnet, das nun schrittweise umgesetzt wird. Vorzeitige Präsidentschaftswahlen sind für den 21. Februar 2012 angekündigt. Am 7. Dezember 2011 wurde eine Übergangsregierung einberufen. Eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheitslage steht noch aus. Der am 18. März 2011 von der Regierung verhängte landesweite Ausnahmezustand ist weiterhin in Kraft.

In der Hauptstadt Sanaa ist die Konfliktlage derzeit weitgehend auf den Norden Sanaas beschränkt. Sicherheitsvorfälle in anderen Stadtgebieten können jedoch nicht ausgeschlossen werden und kommen auch im Umland Sanaas vor. Beeinträchtigungen des kommerziellen Flugverkehrs sind vor diesem Hintergrund nicht auszuschließen.

Auch in anderen Landesteilen Jemens kommt es weiterhin zu teils heftigen gewaltsamen Auseinandersetzungen von miteinander rivalisierenden Parteien, auch im Rahmen von Demonstrationen.

In einigen Gebieten der ehemaligen Südprovinzen finden Kämpfe militanter Kräfte gegen Regierungstruppen statt, bei denen auch um die Kontrolle einzelner Kommunen und Stadtgebiete gerungen wird.

Auch terroristisch motivierte Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.

Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.

Terrorismus

In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.

Am 4. Januar 2012 stürmten islamistische Militante ein Hotel in Aden, in dem Alkohol ausgeschenkt worden sein soll. Es kam zu zwei Todesopfern und mehreren Verletzten. Am 24. Juli 2011 wurden bei einem Selbstmordanschlag in Aden mindestens acht Soldaten durch eine Autobombe in unmittelbarer Nähe eines Armeecamps getötet. Am 20. Juli 2011 kam in Aden ein britischer Staatsangehöriger durch eine Autobombe ums Leben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet, im Jahr 2010 kam es zu zwei Anschlägen auf Fahrzeuge der britischen Botschaft.

Interne Konflikte 

Die Zentralregierung hat die Kontrolle über weite Landesteilen verloren oder übt diese nur noch unzureichend aus.

Die gesamte Provinz Sa'ada und Teile der Provinz al-Dschauf sind nicht mehr unter Regierungskontrolle. In den letzten Monaten kam es zu gewaltsamen Angriffen der Al-Houthi-Rebellen gegen Salafisten und Anhänger der Islah-Partei. In einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. 

Arhab, ca. 20km nördlich der Hauptstadt Sanaa gelegen, war in den letzten Monaten mehrfach Schauplatz von Auseinandersetzungen von Al-Qaida-nahen Kräften (vermutlich unterstützt von dem abtrünnigen General Ali Muhsin) mit den Republikanischen Garden, deren zwei Kasernen sie zu stürmen versuchten. 

Die Stadt Taiz im Südwesten Jemens ist durch das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Demonstranten sowie Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Stammeskriegern gekennzeichnet: wiederholt kam es zu Straßenschlachten unter Einsatz von schweren Schusswaffen.

In den Südprovinzen, insbesondere in der Region Abyan, finden seit Monaten immer wieder heftige Kampfhandlungen zwischen militanten Kräften, die al-Qaida nahestehen, und Regierungstruppen statt. Darüber hinaus strebt die südjemenitische Bewegung („al-hirak al-ganubi“) weiterhin die Unabhängigkeit bzw. Autonomie des seit 1990 mit dem Nordjemen vereinigten Südens an. Die Spannungen zwischen Nord- und Südjemen tragen zur Instabilität des Landes bei.

Gewaltsame Auseinandersetzungen können auch in anderen Landesteilen aufflammen.

Entführungen

Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Häufig versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.

Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.

Im Januar 2012 ist eine Gruppe von Mitarbeitern der Vereinten Nationen, darunter ein Deutscher, 50 km nordwestlich von Sanaa verschleppt worden. Kurz zuvor war ein norwegischer VN-Mitarbeiter in Sanaa entführt und knapp zwei Wochen später wieder freigelassen worden.

Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.

Minengefahr

Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.

Schiffsreisen/ -expeditionen

Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”

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Allgemeine Reiseinformationen

Lage/Klima

Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.

Anreise

Flugzeug: Jemen ist derzeit von Europa aus nur noch mit wenigen, zumeist nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.

Schiff: Geregelter Passagierverkehr besteht nicht.

Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg wird zur Zeit dringend abgeraten. Die Grenze nach Saudi-Arabien ist derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen.  Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist möglich. Die Sicherheitslage in den Grenzregionen ist jedoch derzeit nicht überschaubar.

Kleidung / Freizeit

Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.

Zahlungsmittel

Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt/Main zu beantragen ist.

Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!

Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.

Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger ReisepassJA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweisnein
Vorläufiger Personalausweisnein
Weitere Anmerkungen:Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche 
KinderreisepassJA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
ReisepassJA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweisnein
Vorläufiger Personalausweisnein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)nein
Weitere AnmerkungenBitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht,  zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).

Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.

Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.

Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

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Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:

  • Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
  • Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
  • Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
  • Güter, die in Israel produziert wurden
  • Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
  • Alkoholische Getränke

Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.

Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:

  • Gebrauchte persönliche Gegenstände
  • Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
  • persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
  • Goldschmuck bis zu 350 Gramm
  • Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.

Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs­ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.

Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.

Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.

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Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts www.rki.de  sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.

HIV/ Aids

ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.

Prophylaxe

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

Weitere Infektionskrankheiten

Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).

Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!

Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise

Senegal

Stand 04.02.2012
(Unverändert gültig seit: 02.02.2012)

Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
Aktueller Hinweis

Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen

In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.

Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

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Aktueller Hinweis

Ende Januar gab das senegalesische Verfassungsgericht die Kandidatenliste für die  Präsidentschaftswahlen am 26. Februar bekannt. Die Opposition ficht eine erneute Kandidatur von Präsident Wade sowie die Nichtzulassung anderer Kandidaten an. Es kam am 27. sowie am 31. Januar zu Demonstrationen und Gewalttätigkeiten in Dakar und anderen Städten. Mit weiteren Demonstrationen, die in Gewalt umschlagen können, ist im Umfeld der Wahlen zu rechnen. Größere Menschenansammlungen sollten daher immer gemieden werden.

Reisende sollten sich über das Internet, senegalesische Medien und bei der Botschaft über die aktuelle Lage informieren. Zur Zeit sollte von Reisen nach Senegal, die nicht unbedingt notwendig sind, nach Möglichkeit abgesehen werden.

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Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land / Kriminalität / Terrorismus

Grundsätzlich können sich Reisende in weiten Teilen des Senegal frei bewegen. Ausgenommen davon sind Teile der Casamance. Außerdem ist Folgendes unbedingt zu beachten:

Zwar ist Senegal selbst kein Kernland des terroristischen Netzwerks Al-Qaida im Maghreb, jedoch sind auch hier Al-Qaida-Einflüsse feststellbar, so dass potentiell Entführungsrisiken, auch grenzübergreifend, bestehen. Von Reisen in entlegene Grenzgebiete zu Mauretanien und Mali wird daher dringend abgeraten.

Übernachtungen im Freien, Fahrten im Dunkeln und Einzelreisen sollten im Senegal vermieden werden.

Reisende in die Casamance sollten sich kurzfristig über die Lageentwicklung informieren. In Teilen der Casamance ist es in den vergangenen Monaten wiederholt zu bewaffneten Zusammenstößen zwischen der senegalesischen Armee und Rebellengruppen des MFDC sowie zu geographisch nicht vorhersagbaren Straßensperren der Rebellen gekommen, an denen Zivilisten zu Schaden kamen. Betroffen waren auch Vororte der Hauptstadt Ziguinchor. In Teilen der Casamance bestehen Gefahren durch Minenfelder.

Die touristischen Zentren am Cap Skirring (im äußersten Südwesten Senegals gelegen) und der dortige internationale Flughafen gelten weiter als sicher, ebenso die Schiffsverbindung von Dakar nach Ziguinchor.

Von Reisen auf den Nationalstraßen Ziguinchor-Banjul und der "Transgambienne", die Ziguinchor über die Fähre im gambischen Farafenni mit Dakar verbindet, wird abgeraten. Die Grenzgebiete der Casamance zu Guinea-Bissau und zu Gambia sollten gemieden werden.

Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es in Dakar - im Zentrum, aber auch an den Stränden - zu aggressiven Belästigungen durch fliegende Händler, Bettler, Taschendiebe und selbsternannte Touristenführer sowie zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, aber auch gewalttätigen Übergriffen kommen. Spaziergänger sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen und auf das Mitführen von Taschen verzichten. Es wird dringend empfohlen, sich nachts nur mit dem Auto in der Stadt zu bewegen und einige unsichere Stadtteile und benachteiligte Vororte von Dakar dann auch zu meiden.

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Allgemeine Reiseinformationen

Trotz der bemerkenswerten - politischen Stabilität sind die sozialen Probleme in Senegal enorm. Der Tourist bekommt dies insbesondere in Dakar und den Touristenzentren entlang der Küste in Form von z.T. aggressiven Belästigungen durch fliegende Händler, Bettler, Taschendiebe und selbsternannte Touristenführer zu spüren.

Die Bevölkerung von Senegal gehört zu über 90 % dem Islam an. Obwohl die Bevölkerung grundsätzlich tolerant ist, sollte auf freizügige Kleidung verzichtet werden.

Geld/ Kreditkarten

Währung ist der Franc CFA, der in einem festen Wechselkursverhältnis zum Euro (1 Euro = 655,957 FCFA) steht. Devisen und Reiseschecks werden in Banken problemlos gewechselt. Kreditkarten werden in gehobenen Hotels und Restaurants akzeptiert, für Kredit- und EC-Karten gibt es in Dakar vereinzelt Geldautomaten. Dagegen sind auf deutsche Banken gezogene Schecks hier nicht verwendbar.

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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen:
Reisepassja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepassja
Personalausweisnein
Vorläufiger Personalausweisnein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
KinderreisepassJa, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
ReisepassJa, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweisnein
Vorläufiger Personalausweisnein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass
eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der
Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
ja
Weitere Anmerkungen -

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Visum

Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die auch am Ort beantragt werden kann. Wer im Voraus einen längeren Aufenthalt plant, sollte für die Aufenthaltsgenehmigung ein Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde mitbringen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

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Besondere Zollvorschriften

Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist beschränkt. Ohne Devisenerklärung dürfen Devisen im Gegenwert von bis zu FCFA 1.000.000 (ca.  1.500,- Euro)  ein- und der Gegenwert von bis zu FCFA  500.000,- (ca.  750,-  Euro) ausgeführt werden. . Bei höheren Beträgen ist bei der Einreise eine Deviseneinfuhrerklärung abzugeben,, bei der Ausreise sind diese Erklärung und Umtauschnachweise  vorzulegen. Die senegalesischen Zollbehörden zögern nicht, bei Verdacht auf Devisenschmuggel undeklarierte Devisen zu beschlagnahmen. Auszahlungs- und Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden.

Die Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen ändern sich regelmäßig. Die aktuellsten der Deutschen Botschaft bekannten Bestimmungen sind im Merkblatt „Einfuhr von PKWs“ angegeben und auf der Website unter www.dakar.diplo.de/contentblob/1482048/Daten/1007382/_Info_Deutsche_Service_Einfuhr_PKW_Downloaddatei.pdf abrufbar.

Zollvergehen werden vergleichsweise drakonisch (Gefängnis) bestraft. Dies betrifft vor allem die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, auf die bei Verbleib in Senegal Abgaben i.H.v. 20% Zoll und 20% Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entfallen. Für die Entrichtung der Abgaben ist der Verkäufer verantwortlich.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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Besondere strafrechtliche Vorschriften

Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Rauschgiftdelikten im Senegal dem senegalesischen Strafrecht. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird hart geahndet.

Homosexuelle Handlungen auch unter Erwachsenen werden nach dem senegalesischen Strafgesetz mit Haft- und/oder Bußgeldstrafen geahndet, wovon auch Ausländer nicht ausgenommen sind. Das entsprechende Gesetz wurde in letzter Zeit mehrfach angewendet.

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Medizinische Hinweise

Impfschutz

Senegal ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Grundsätzlich ist die Impfung für alle Reisenden empfohlen, auch wenn bei direkter Einreise aus Europa keine Impfung verlangt wird. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen, ausgenommen sind Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4-fach Impfstoff Typen A, C, W und Y).

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Gelbfieber

In den vergangenen Jahren wurden in den Regionen Dakar, Thies, Touba, Thiadiaye Einzelfälle und ein Ausbruch von 134 Gelbfiebererkrankungen (2002) bestätigt.

Malaria

Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen im Senegal. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 70 % der Fälle in Senegal) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Es besteht ein Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung ganzjährig, mit geringeren saisonalen Schwankungen in den südlichen zwei Dritteln des Landes und ausgeprägter im Norden mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und  anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

HIV / AIDS

Nach zuletzt aus dem Jahr 2007 verfügbaren Zahlen gab es 67.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen in Senegal. 1 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 20 % der Prostituierten sind HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit zwischen mehreren hundert bis tausend Fällen pro Jahr auf. Im Jahr 2005 kann es zu einem sehr großen Ausbruch von über einunddreißigtausend Erkrankungen. Betroffen ist besonders die Region Touba.

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Dengue-Fieber

kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Senegal-Fluss). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Dakar hingegen ist immer noch eines der beiden medizinischen Referenzzentren für Westafrika. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Eine deutsch sprechende Allgemeinmedizinerin praktiziert in Dakar.

Für planbare Operationen ist Deutschland vorzuziehen. Für den Notfall kommen das Hôpital Prinicpal de Dakar und einzelne Privatkliniken in Dakar in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht unbedingt notwendig, es sei denn, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Dakar haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.

Touristen, die in den Senegal kommen, sollten vorher eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig im Senegal aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Senegal, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen zunehmend Vorkasse.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Senegal durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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Vietnam: Reise- und Sicherheitshinweise

Vietnam

Stand 04.02.2012
(Unverändert gültig seit: 01.02.2012)

Kapitel Besondere zollvorschriften

 

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Für Vietnam bestehen derzeit keine landesspezifischen Sicherheitshinweise.

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Allgemeine Reiseinformationen

Kriminalität

Vietnam ist ein vergleichsweise sicheres Reiseland. Es gibt nur relativ geringe Gewaltkriminalität gegen Ausländer. In Touristengebieten, insbesondere in Ho Chi Minh Stadt, ist jedoch ein Anstieg der Diebstahlkriminalität zu beobachten. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte auf Fahrten mit Fahrradtaxis (Cyclos) oder Motorradtaxis (Xe Om) verzichtet werden. Am Bahnhof von Hanoi kommt es häufiger zu Diebstählen v.a. bei Touristen, die mit dem Nachtzug aus Hue oder Sapa ankommen. Am Flughafen sollten nur die offiziellen Taxis benutzt werden. Die angeschriebenen Fahrpreise gelten nicht pro Person, sondern pro Fahrt. Generell wird empfohlen, nur Taxis zuverlässiger Anbieter zu benutzen. Es wurden Fälle bekannt, in denen Taxifahrer, die nicht einem als zuverlässig bekannten Unternehmen angehörten, das Taxameter manipuliert hatten und bei Fahrtende den ungerechtfertigt hohen Fahrpreis unter Gewaltandrohung einforderten.

Sollten Pässe, Bargeld, Reiseschecks oder sonstige Wertgegenstände abhanden kommen, ist der Verlust bei der Polizei am Tatort anzuzeigen. Weder die Ausländerpolizei in Hanoi noch andere Polizeidienststellen protokollieren nachträglich Verlustanzeigen. In der Vergangenheit hat es Fälle gegeben, bei denen sich die Polizei geweigert hat, Protokolle aufzunehmen, vor allem dann, wenn die Polizisten Zweifel am Hergang der Tat oder an den Wertangaben hatten.

In Ho-Chi-Minh-Stadt werden vermehrt ausländische Touristen unter verschiedenen Vorwänden - beispielsweise mit Hinweisen auf eine Begegnung am Flughafen oder auf nahe Verwandte, die demnächst in Europa studieren oder arbeiten werden - angesprochen und in Privathäuser eingeladen. Nach Schaffung einer gastfreundlichen und geselligen Atmosphäre wird im weiteren Verlauf das Opfer in fingierte Karten- bzw. Glücksspiele verwickelt, an deren Ende das Opfer verliert und unter Drohungen zur Zahlung angeblicher Spielschulden veranlasst wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Speisen oder Getränke mit Drogen versetzt werden. Es wird daher empfohlen, große Umsicht bei Privateinladungen walten zu lassen. Jegliche Glücksspiele sind in Vietnam verboten.

In Ho-Chi-Minh-Stadt, Nha Trang und Hanoi mehren sich Handtaschen- und Gepäckdiebstahl, sowohl von vorbeifahrenden Mopeds aus als auch nach Ablenkungsmanövern durch Kinderbanden, insbesondere bei Ankunft und Abreise vor dem Hotel. Außerdem kommt es verstärkt zum Diebstahl von Bargeld aus Hotelzimmern, auch aus "besseren" Hotels. Es wird daher empfohlen, Wertgegenstände im Hotelsafe zu deponieren und nur unbedingt benötigte Wertgegenstände in der Stadt oder am Strand mit sich zu führen.

In den letzten Monaten wurden Fälle von Kreditkartenbetrug bekannt, in denen Karten kopiert und Abbuchungen vorgenommen worden sind.

Reisen über Land

Eine starke Gefährdung geht vom Straßenverkehr aus. Bei der Anzahl der Verkehrstoten (zurzeit mehr als 12.000 pro Jahr) rangiert Vietnam in der Weltstatistik ganz vorn. Auch die mittlerweile eingeführte Helmpflicht für Mopedfahrer hat daran nichts geändert, denn Gründe sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise sowie die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer. Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern. Des Weiteren ist zu beachten, dass ausländische bzw. internationale Führerscheine in Vietnam nicht anerkannt werden. Das Fahren ohne gültigen Führerschein kann mit einem Bußgeld oder - im Fall eines schweren Unfalls - mit einer mehrjährigen Haftstrafe geahndet werden.

Um die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren, wurden ab 01.07.2009 striktere Alkoholgrenzen im Straßenverkehr eingeführt, für Fahrrad- und Motorradfahrer gelten dann 0,5 Promille, für Autofahrer 0 Promille.

Ausflüge in die Ha Long-Bucht

In jüngster Zeit mehren sich in der Ha Long Bucht Schiffsunfälle, die zum Teil tödlich verlaufen. Es wird daher dringend empfohlen, Ausflüge nur bei renommierten Unternehmen zu buchen. Vergewissern Sie sich zusätzlich selbst über die Seetüchtigkeit des Schiffs und das Vorhandensein ausreichender Rettungsmittel und Fluchtwege, insbesondere bei mehrtägigen Fahrten mit Übernachtung an Bord.

Naturkatastrophen

In den Provinzen von Mittelvietnam und dem Mekong-Delta, aber auch in einigen Provinzen im Süden Vietnams, kann es besonders zwischen Juni und Oktober zu schweren Stürmen und großflächigen Überschwemmungen kommen, die teilweise zur Zerstörung der Infrastruktur führen. Reisende sollten deshalb bei Reisen in diesen Regionen die Wettervorhersagen beachten sowie stets einen ausreichenden Vorrat an Trinkwasser und eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bei sich führen.

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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Reisedokumente
Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa, die Gültigkeit des Einreisedokuments muss die Gültigkeit des Visums um einen Monat übersteigen
Vorläufiger ReisepassJa, die Gültigkeit des Einreisedokuments muss die Gültigkeit des Visums um einen Monat übersteigen
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Weitere Anmerkungens.u.
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
KinderreisepassJa, aber nur mit Foto, die Gültigkeit des Einreisedokuments muss die Gültigkeit des Visums um einen Monat übersteigen
ReisepassJa, die Gültigkeit des Einreisedokuments muss die Gültigkeit des Visums um einen Monat übersteigen
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)Ja, aber nur mit Foto, die Gültigkeit des Einreisedokuments muss die Gültigkeit des Visums um einen Monat übersteigen
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, aber nur mit Foto, die Gültigkeit des Einreisedokuments muss die Gültigkeit des Visums um einen Monat übersteigen
Weitere AnmerkungenDiese Informationen beruhen auf Angaben des Außenministeriums und sind vietn. Auslandsvertretungen in Drittländern nicht immer bekannt. Des Öfteren werden dort sowie auch in Ho-Chi-Minh-Stadt nicht alle erwähnten Reisedokumente anerkannt und eine Gültigkeit des Reisedokuments von 6 Monaten über die Reise hinaus gefordert. Es wird daher generell empfohlen mit einem Reisepass mit ausreichender Gültigkeit zu reisen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Transitvisum.

Visa zur Einreise nach Vietnam sind zu beantragen bei der

Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam
Elsenstr. 3 
12435 Berlin
Tel.: 030 - 53 63 01 08
Fax: 030 - 53 63 0200

oder dem

Vietnamesischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main

Kennedy-Allee 49
60596 Frankfurt am Main
Tel.: 069-795 336 50
Fax: 069-795 336 511
E-Mail: gkvietnam_frankfurt@mofa.gov.vn

und berechtigen zum Besuch des ganzen Landes.

Ein Touristenvisum wird in der Regel für vier Wochen zur einmaligen Einreise ausgestellt. Die Erteilung für einen längeren Zeitraum und zur zwei- oder mehrfachen Einreise ist bei entsprechender Beantragung und Vorlage weiterer Unterlagen gegen höhere Gebühr nach Auskunft der vietnamesischen Botschaft möglich.

Visa für Geschäftsreisende und Investoren können für die Dauer von bis zu einem Jahr ausgestellt werden Für diesen Personenkreis kann auch nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bis zu 3 Jahren ausgestellt werden. Einzelheiten dazu sollten direkt bei der vietnamesischen Botschaft erfragt werden.

Familienangehörige von Vietnamesen und im Ausland lebende Vietnamesen können auf Antrag von der Visumspflicht befreit werden. Darüber wird eine für 5 Jahre gültige Bescheinigung ausgestellt, mit der mehrere Ein- und Ausreisen und ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Besuch möglich ist. Nähere Informationen erteilen die vietnamesischen Auslandsvertretungen.

Eine Verlängerung oder Änderung der Gültigkeitsdauer des Visums in Vietnam ist möglich, nahezu alle Reisebüros bieten diesen Service gegen oft überhöhte Gebühren an.

Das Visum kann nicht bei Einreise am Flughafen eingeholt werden, sondern muss vorher bei der vietnamesischen Botschaft in Berlin oder über das Reisebüro beantragt werden. Sogenannte „visa on arrival“, vielfach im Internet angeboten, stellen keine zuverlässige Alternative zur Einholung eines Visums an einer vietnamesischen Auslandsvertretung dar. Sie werden im Übrigen nicht an allen Grenzübergängen erteilt. Mit einem gültigen Visum darf der Ausländer über jeden offiziellen Grenzübergang (Flughäfen, Häfen und Landweg, also die Grenzen Vietnam/China, Vietnam /Laos und Vietnam /Kambodscha) nach Vietnam einreisen.

Sperrgebiete

Davon ausgenommen sind militärische Sperrgebiete, die leider nicht immer als solche gekennzeichnet sind bzw. lediglich Schilder auf Vietnamesisch tragen, sowie das unmittelbare Grenzgebiet, das ebenfalls nicht immer ausreichend gekennzeichnet ist und dessen Ausdehnung bzw. Abstand vom tatsächlichen Grenzverlauf von den örtlichen Sicherheitsorganen oft willkürlich interpretiert wird. Bei beabsichtigten Besuchen in Grenznähe müssen gesondert zu beantragende Genehmigungen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit mitgeführt werden. Da diese Gebiete auch kurzfristig zu „restricted areas“ erklärt werden können, empfiehlt sich für Reisende, die abseits der üblichen Touristenziele unterwegs sind, vor Reiseantritt eine Rückfrage bei den örtlichen Volkskomitees oder Polizeibehörden.

Vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen (Autos und Motorräder)

Die vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die vietnamesischen Behörden möglich. Eine Erteilung an der Grenze ist nicht möglich. Die Tourismusbehörde in Vietnam stellt ebenfalls keine kurzfristigen Genehmigungen für die Einfuhr von Fahrzeugen im touristischen Reiseverkehr mehr aus. Aufgrund eines Abkommens von November 2007 gilt für in Thailand und Laos zugelassene  Fahrzeuge ein vorgeblich vereinfachtes Verfahren, das sich in der Praxis als äußerst umständlich erweist. Die Genehmigungen können  in  Thailand bzw. Laos eingeholt werden und gelten für die Einreise.

Zu beachten ist jedoch, dass weder internationale noch nationale ausländische Führerscheine anerkannt werden (s. auch Reisen über Land). Für Motorradfahrer kommt hinzu, dass die Einfuhr von Fahrzeugen mit mehr als 175 ccm nicht gestattet ist.

Registrierung

Es besteht Registrierungspflicht, diese wird jedoch meist vom Hotel übernommen.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

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Besondere Zollvorschriften

Bei Einreise können folgende Gegenstände zollfrei eingeführt werden:

400 Zigaretten oder
100 Zigarren oder
50 gr. Tabak

1,5 l Alkohol über 22% oder
2 l Alkohol unter 22%

Persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden. Als persönliche Gegenstände zählen solche Gegenstände, die man in angemessener Anzahl und Menge unter Berücksichtigung von Zweck und Dauer der  Reise benötigt bzw. mit sich führt. Darüber hinaus gehende Gegenstände sind zu verzollen, wenn sie den Wert von 5 Mio. Dong übersteigen.

Gold in Barren muss bis zu 1 kg bei Einreise deklariert werden, es muss eine Genehmigung seitens der Bank vorliegen.

Gold über 1 kg muss im Flughafenlager deponiert werden, Goldschmuck über 300 gr muss deklariert werden.

Bargeld ausländischer Währungen im Wert über 5.000 US-Dollar und Bargeld der vietnamesischen Währung Dong im Wert über 15 Mio. Dong muss deklariert werden

Tee kann bis zu 5 kg importiert werden, Kaffee bis zu 3 kg. Persönliche Gegenstände können eingeführt werden.

Die o.a. Regelungen gelten für Personen über 18 Jahre.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Angesichts der Zunahme einschlägiger Haftfälle wird eindringlich vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Rauschgiftdelikte werden strafrechtlich verfolgt und es drohen drakonische Strafen. Schon der Besitz geringer Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen; ab dem Besitz von 20kg Opium bzw. 600g Heroin droht sogar die Todesstrafe.

Prostitution ist gesetzlich verboten. Freiern drohen Verwarnungen oder (bei Ausländern eher üblich) Geldbußen in Höhe von umgerechnet bis zu 400 Euro.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird hart bestraft. Es drohen mindestens 12 Jahre Freiheitsentziehung, in besonders schweren Fällen Todesstrafe.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.

Die Todesstrafe wurde in letzter Zeit in Vietnam auch an Ausländern vollstreckt. Gerichtsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Zu beklagen sind u.a. jahrelange Untersuchungshaft, teure und dennoch unzureichende anwaltliche Verteidigung und harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit. Die deutschen Auslandsvertretungen können Strafverfahren und Haftumstände nur wenig beeinflussen; der Betreuung deutscher Gefangener sind häufig enge Grenzen gesetzt.

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Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch www.who.int

 Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, (Keuchhusten, Masern) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Japanische Encephalitis und Typhus.Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Dengue

In den letzten Jahren ist Dengue Fieber, besonders auch in städtischen Gebieten und während und nach den Regenzeiten, immer häufiger geworden. Alle vier Dengue-Subtypen zirkulieren, die Häufigkeit nimmt vom Norden des Landes bis zum Mekong Delta zu. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten.

 

Malaria

Malaria ist im Norden des Landes überwiegend während und nach der Regenzeit - besonders in ländlichen Gebieten - häufig, im Süden kommt Malaria unter Umständen ganzjährig vor. Noch immer ist die gefährlichere Malaria tropica die häufigste Form (ca. 70%), auch wenn in den letzten Jahren die Todesfälle in der Bevölkerung aufgrund der staatlichen Vorsorgemaßnahmen deutlich zurückgegangen sind.

Ein hohes Risiko besteht im Süden in den Provinzen Ca Mau, Bac Lieu und Tay Ninh (im Mekong-Delta sowie um HCMC) sowie in den Hochlandprovinzen Dak Lak, Gia Lai und Kon Tum unter 1.500 m und südlich des 18. Breitengrades.

Ein mittleres Risiko, verstärkt in den Regenzeiten, besteht im Mekong-Delta und den auch Norden anschließenden Küstenregionen bis nach Nha Trang sowie nordwestlich von Hanoi (insbesondere in den Monaten Mai-September).

Kein oder nur geringes Risiko besteht in den Stadtgebieten, der Küste nördlich von Nha Trang und im Red River-Delta.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Diese Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Je nach Reiseprofil/Reiseziel ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu erwägen, für Touristen ist sie nicht mehr unbedingt notwendig, eine sog. „stand by-Notfallselbstbehandlung“ kann sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Riamet) auf dem Markt erhältlich, Lariam sollte bei zunehmenden Resistenzen weder als Prophylaxe noch als „stand by Therapie“ verwendet werden. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend des Reiseprofils (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Jährlich kommt es in Vietnam während und nach den Regenzeiten zu vermehrtem Auftreten von Durchfallerkrankungen. Eine letzte Epidemie konnte nach der Regenzeit Ende 2008 verzeichnet werden. Bei entsprechender Behandlung und frühzeitiger Diagnose können diese gut behandelt werden. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang das Vermeiden von rohen Salaten und Gemüse sowie Trinkwasser aus den Leitungen.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, kein Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen und Eiswürfel vermeiden. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang, vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

 

HIV/ AIDS

Die Zahl der mit Aids infizierten Personen steigt in Vietnam weiter an. Eine vorsichtige Schätzung geht von landesweit über 300.000 Infizierten aus. Eine höhere Durchseuchung besteht in den Risikogruppen (männliche und weibliche Prostituierte, Drogenabhängige). Beispielsweise sind 40% der weiblichen Prostituierten in Haiphong drogenabhängig, 17% in Hanoi. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte sowie bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

 

Andere Infektionskrankheiten

Japanische Enzephalitis

Die meisten Fälle dieser durch Moskitos übertragenen Virusinfektion des Gehirns treten im Süden während der Regen- und der frühen Trockenzeit und im Norden im Spätsommer und Herbst auf. Bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten sind Mückenschutz (siehe Malaria) und Impfung wirksame Prophylaxemaßnahmen.

 

Diverse Influenza Infektionen

Seit einigen Jahren ist in Vietnam die klassische Geflügelpest (aviäre Influenza A/H5N1, Vogelgrippe) bekannt. Seit den ersten Krankheitsfällen im Dezember 2003 wurden in Vietnam immer wieder Ausbrüche von H5N1 registriert.

Zahlenangaben der WHO zu den menschlichen Erkrankungen sowie weitere Informationen können über www.who.int sowie www.pandemicflu.gov eingesehen werden.

Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, gilt als Übertragungsweg weiterhin der direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten. Die saisonale Influenza ist über das ganze Jahr zu unterschiedlichen Jahreszeiten verbreitet. Seit Mai 2009 wird sie von der pandemischen Neuen Influenza A/H1N1 in den meisten Landesteilen verdrängt.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. In Hanoi und HCMC gibt es jeweils ein franko-vietnamesisches Krankenhaus, das über einen etwas besseren Standard verfügt. Einige internationale Kliniken (Family Medical Practice, SOS International) sind oftmals erste Anlaufstellen für erkrankte Besucher bzw. Touristen.

Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Es muss damit gerechnet werden, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Vietnam durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle bzw. einen Tropen- oder Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

 

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

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Benin: Reise- und Sicherheitshinweise

Benin

Stand 04.02.2012
(Unverändert gültig seit: 01.02.2012)

Landesspezifische Sicherheitshinweise - Kriminalität

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Die Kriminalität einschließlich der Straßenkriminalität hält sich in engen Grenzen. Insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, auf unbeleuchteten Straßen und im Zusammenhang mit den auch länger andauernden Stromausfällen, können Überfälle und Diebstähle jedoch nicht ausgeschlossen werden. Auf das Tragen oder die Mitnahme von Schmuck und Wertsachen sollte daher stets verzichtet werden. Der Strand von Cotonou ist auch tagsüber nicht sicher. 

Vereinzelt kommt es zu bewaffneten Angriffen im Straßenverkehr (sog. „Carjacking“) und Überfälle auf Fahrzeuge aller Art – auch Reisebusse. Einbrüche und Überfälle mit Waffengewalt haben zugenommen. 

Von nächtlichen Überlandfahrten, dies gilt auch auf der Strecke Cotonou – Porto Novo, wird angesichts der besonders hohen Unfallgefahr, aber auch der Überfallgefahr, dringend abgeraten. Innerhalb Cotonous sollte in der Zeit nach 24 Uhr von Unternehmungen zu Fuß abgesehen werden. Es wird grundsätzlich geraten, stets mit verriegelten Türen zu fahren.

Sonstige Hinweise

Baden im Meer kann aufgrund starker Strömung und Brandung lebensgefährlich werden. 

Angepasste und vorsichtige Fahrweise ist bei Teilnahme im Straßenverkehr wegen der großen Unfallgefahr dringend anzuraten. 

Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt. 

Unfälle von Motorradtaxis („Zemidjan“) sind aufgrund der technischen Mängel der Motorräder, der mangelnden Ausbildung der Fahrer sowie der Verkehrsdichte oft mit Personenschäden verbunden. Die überwiegende Zahl der Verkehrstoten in Benin sind Fahrer und Passagiere von Motorradtaxis. Es wird daher dringend geraten, bei notwendigen Fahrten mit „Zemidjans“ einen Schutzhelm zu tragen.

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Allgemeine Reiseinformationen

Porto-Novo ist die nominelle Hauptstadt Benins, wirtschaftliches Zentrum aber ist die Küstenstadt Cotonou. Die wichtigsten Volks- und gleichzeitig Sprachgruppen sind Fon, Adja, Yoruba und Bariba. Französisch ist Amtssprache.

Benin ist Mitglied der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA), der außerdem die Staaten Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo angehören. Zahlungsmittel ist der westafrikanische CFA, der zu einem Fixkurs an den Euro gebunden ist (1 Euro entspricht derzeit 655,957 CFA).

Beim Fotografieren sollte die gebotene Rücksichtnahme geübt werden, insbesondere bei religiösen Kultstätten des in Benin verbreiteten Ahnenkultes (Voodoo). Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt.

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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente 

Mit einem gültigen Visum und folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa, noch mindestens drei Monate gültig
vorläufiger ReisepassJa, noch mindestens drei Monate gültig
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein
weitere AnmerkungenEin internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Einreise vorgelegt werden.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche 
KinderreisepassJa, noch mindestens drei Monate gültig und mit  Lichtbild o
ReisepassJa, noch mindestens drei Monate gültig
Vorläufiger ReisepassJa, noch mindestens drei Monate gültig
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass
eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Nein
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, noch mindestens drei Monate gültig und mit  Lichtbild

 

Weitere Anmerkungen

Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Einreise auf beninischer Seite vorgelegt werden.

Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.

Die Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über die Dauer des gewünschten Aufenthaltes hinaus gültig sein und über ausreichend Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel.

Visum

Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Berlin zu erfragen.

An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden (siehe auch Reisedokumente).  

Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

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Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Euro-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von FCFA 2 Mio. (ca. € 3.000,-) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf FCFA 500.000 (ca. € 762,-) begrenzt.

Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.

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Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert.

Der Nachweis einer Choleraimpfung wird gelegentlich bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleraausbrüchen verlangt.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.

Malaria

Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Land entspricht sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor bei weitem nicht europäischen Standards. Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt. Eine Auslandskrankenversicherung und eine zuverlässige Rückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe auch www.dtg.org/ oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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